Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grüngutsammelstelle  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:08 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2432/20 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grüngutsammelstelle
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:3-704-07-Kn
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel führt zur Vorberatung aus und erläutert den Beschlussvorschlag.

 

Diskussion:

Herr Schmidt erläutert den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion vom heutigen Tage (ist im Vorwege als öffentliche Anlage zur Sitzung digital bereitgestellt und als Tischvorlage in der Aula verteilt worden). Insbesondere führt er an, dass nicht jeder Einwohner einen Garten habe, die derzeit defizitäre Sammelstelle aber über den städtischen Haushalt von allen Einwohnenden mitfinanziert werde. Die nicht gegebene Wirtschaftlichkeit sei bereits im Rahmen der Konsolidierungsvorgespräche im Februar 2020 behandelt worden. Keine der Umlandgemeinden würden eine Grüngutsammelstelle betreiben und damit richtigerweise nicht in das private Wirtschaftsgebaren eingreifen.

 

Herr Weber führt an, dass die SPD-Fraktion den Erhalt der Grüngutsammelstelle befürworte. Es sei eine gute Dienstleistung der Stadt an ihren Bürgerinnen und Bürgern. Der Fraktionsantrag der CDU könne weitgehend mitgetragen werden. Er könne sich hinsichtlich der beantragten Gebührenevaluierung auch vorstellen, diese noch vor Verabschiedung erneut im Fachausschuss zu beraten und die heutige Beschlussfassung zu vertagen.

 

Herr Cremer erklärt, dass auch die BGN einen Erhalt der Grüngutsammelstelle und eine marktgerechte und notwendige Gebührengestaltung befürworte, gibt aber zu bedenken, dass eine wirksame Kontrolle der Nutzerwohnorte nur schwer durchführbar sei.

 

Frau Zimmler weist auf die im Chat geführte Rednerliste hin.

 

Herr Kraatz erläutert, dass ein gewerblicher Anbieter im unmittelbaren Einzugsbereich vorhanden sei. Der Gebührenanpassung müsse insofern ein besonderes Augenmerk gewidmet werden. Er befürchte, dass der vorgesehene Gebührenrahmen die Nachfrage äußerst minimieren werde. Auch ihm stelle sich eine wirksame Kontrolle der Nutzungsberechtigten als sehr kompliziert dar.

 

Frau Zimmler weist auf die im Chat geführte Rednerliste hin. Auch die Fraktion B‘90/GRÜNE spreche sich für den Erhalt der Anlage aus. Die Fraktionsanträge der CDU könnten mitgetragen werden. Auch wenn die Gefahr ebenfalls gesehen werde, dass die Gebührenbemessung für eine geringere Nachfrage sorgen werde, sei dieses der Weg der Aufrechterhaltung des Angebots, zumal die Kapazitäten der Grüngutsammelstelle begrenzt seien. Die Evaluierung in 2022 sei zu begrüßen.

 

Bürgermeister Spieckermann spricht sich gegen eine Rückverweisung an den Fachausschuss aus, da man in Kürze mit einer neuen Satzung in die Saison starten wolle. Das Kontrollgeschehen vor Ort gestalte sich bereits jetzt in der Tat schwierig, werde aber bestmöglich und pragmatisch durch die Bediensteten gelöst. Die antragsgemäßen Konkretisierungen würden verwaltungsseitig unterstützt, auch wenn sie inhaltlich bereits in § 2 des Satzungsentwurfes abgedeckt seien.

 

Herr Kahl weist darauf hin, dass es bei der seinerzeitigen Eröffnung der Grüngutsammelstelle noch keine privaten Anbieter gegeben habe und die Stadt froh gewesen sei, diese Dienstleistung offerieren zu können. In jüngerer Vergangenheit sei der Unterabschnitt der Grüngutsammelstelle im städtischen Haushalt mit 25 T€ in Einnahme und Ausgabe zudem stets ausgeglichen. Er weist darauf hin, dass Pelzerhaken und Rettin Ortsteile der Stadt Neustadt in Holstein seien und diese nicht unter Punkt A des CDU-Antrags explizit genannt werden bräuchten.

 

Herrn Greves Wortbeitrag wird akustisch nicht übertragen.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen der Herren Rukat, Heckel, Schmidt und Weber, die sich auf die Inhalte und der Begründung des CDU-Antrags beziehen, lässt der Vorsitzende unter Berücksichtigung des Beschlussvorschlags aus der Vorberatung des Fachausschusses und der vorliegenden Antragsinhalte der CDU-Fraktion wie folgt zusammen abstimmen:

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:

Die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Grüngutsammelstelle wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

- In § 4 Satz 4 sollen nur die Worte „in bar“ gestrichen werden, die Worte „und gegen Quittung“ sollen enthalten bleiben.

- In die Satzung soll an passender Stelle aufgenommen werden: „Die Nutzung der Grüngutsammelstelle ist nur für Einwohner*innen aus Neustadt in Holstein zulässig.“

- In die Satzung soll an passender Stelle aufgenommen werden: „Die Nutzung der Grüngutsammelstelle ist nur privaten Endverbrauchern vorbehalten. Eine Nutzung von Gewerbetreibenden ist nicht vorgesehen.“

 

Der Sachverhalt soll im Februar 2022 erneut im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beraten werden, damit eine erneute Kostenanpassung geprüft beziehungsweise vorgenommen werden kann.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmungen: 0 Enthaltungen: 2

 

Herr Kruschke drängt auf ein einheitliches System zur Anmeldung der Videokonferenzteilnehmenden für die Rednerliste.

Auf entsprechenden Einwurf der Verwaltung teilt Frau Giszas mit, dass sich die Möglichkeiten hierzu auch abhängig von der genutzten Software an den diversen Endgeräten unterschiedlich gestalten würden und eine Einheitlichkeit nur schwer herzustellen sei.

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1