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Auszug - Wirtschaftsplan 2021 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin - Einstellung von Mitteln für die Aktivitäten der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht im Rahmen der "Säule 2"   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Tourismusausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Tourismusausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 02.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2558/21 Wirtschaftsplan 2021 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin - Einstellung von Mitteln für die Aktivitäten der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht im Rahmen der "Säule 2"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Jeske, Folkert   

Herr Cremer führt aus, dass ein Teil der Mittel für die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht in Höhe von 24.730 € nicht bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2021 des Tourismus-Service berücksichtigt wurde.

Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist die Tourismus-Agentur aufgefordert worden, die eingeforderten Mittel für die Säule 2 (Kooperationsprojekte) zu erläutern und die Kostenverteilung darzustellen.

Herr Rosinski erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation ausführlich die Säulen 1 bis 3.

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Lindner erklärt für die Ausschussmitglieder der SPD, dass sie dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werden.

Im Übrigen sei man der Auffassung, dass der im Januar 2013 geschlossene Vertrag mit der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht baldmöglichst zu überarbeiten und nachzubessern sei.

 

Herr Sebastian Schmidt weist darauf hin, dass die Überschrift der Folie 9 „Einordnung TALB Budget“ Neustadt in Holstein heißen müsse.

Im Übrigen macht er deutlich, dass der „Strandticker“ im vergangenen Jahr nicht etwa von der Gemeinde Scharbeutz sondern von der TALB entwickelt worden sei.

Zum Lübecker Bucht Guide bzw. zur Implementierung dieses Projekts, für das bereits vor etwa 2 Jahren 50.000 € bereitgestellt worden seien, bittet er Herrn Rosinski um nähere Erläuterungen. Ansonsten könne er die von Herrn Rosinski dargestellte Aufteilung und Begründung der auf die Stadt Neustadt in Holstein entfallenden Kostenanteile nachvollziehen. Die im Rahmen der Säule 2 eingeforderten Mittel wären nach Auffassung der CDU-Fraktion auch in der Summe vertretbar.

 

Herr Rosinski erläutert die Investitionen in den Lübecker Bucht Guide und die daraus resultierenden Abschreibungen, die im Wirtschaftsplan der TALB dargestellt werden und die Anfangsinvestitionen sichtbar machen. Der Lübecker Bucht Guide sei im Übrigen gerade im vergangenen Jahr mit über 4 Mio. Seitenzugriffen sehr gut frequentiert worden, so dass die durchaus erheblichen Investitionen in der Relation einen akzeptablen Preis ergeben.

 

Frau Giszas kann dagegen nicht nachvollziehen, weshalb der Lübecker Bucht Guide weiterhin jedes Jahr erhebliche Folgekosten nach sich ziehe. Bei den stetig steigenden Gäste- und Übernachtungszahlen, die nach Meinung der TALB zu einem im Verhältnis geringeren Kostenaufwand je Urlauber führen, müsse man u.a. auch das steigende Angebot an Übernachtungsmöglichkeiten wie Hotels, Ferienwohnungen usw. berücksichtigen.

Sie könne jedenfalls nur feststellen, dass ein finanzieller Mehrwert bzw. finanzieller Gewinn für den touristischen Haushalt nicht zu erkennen sei, sondern sich stattdessen die Defizite eher erhöhen. Sie könne ebenfalls nicht nachvollziehen, ob alle dargestellten Aktivitäten und Projekte wie z.B. die touristische Hinterland-Anbindung für die Stadt Neustadt in Holstein sinnvoll seien und mitfinanziert werden müssen.

Sie weist darauf hin, dass die TALB entsprechend dem Vertrag bereits seit 2016 einen jährlichen Gewinn von 3% ausschütten solle. Stattdessen habe die Stadt aber jährlich höhere Kosten zu tragen.

 

Herr Rosinski verweist noch einmal auf seine Ausführungen und macht deutlich, dass heute pro Person und Übernachtung weniger zu investieren und in der Relation daher weniger zu zahlen sei. Er bedauere, wenn man in die Diskussion mit einer vorgefertigten Meinung hineingehe, ohne eine inhaltliche Bewertung seiner Ausführungen vorzunehmen. Er höre zum ersten Mal, dass man über den solidarischen Gesellschafter-Vertrag grundsätzlich diskutieren wolle.

 

Herr Cremer erklärt, dass eine derartige Grundsatzdiskussion nicht Gegenstand der heutigen Sitzung sein könne.

 

Frau Zimmler stimmt den Ausführungen von Frau Giszas weitgehend zu und betont, keine vorgefertigte Meinung zu haben. Sie macht deutlich, dass es zu einem anderen Zeitpunkt eine Diskussion über das Solidaritätsprinzip geben müsse. Die TALB mache sicherlich eine gute Arbeit. Jedoch erschließen sich ihr nicht alle Aktivitäten und aufgezeigten Kosten, so dass eine detaillierte Aufbereitung und Diskussion erforderlich sei u.a. mit dem Ziel, Möglichkeiten zu suchen, ständige Kostensteigerungen zu vermeiden. Derzeit könne man seitens der Fraktion Bündnis90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Hoff macht auf die Bedeutung der Säule 2 und die darin enthaltenen Aufgaben und Maßnahmen aufmerksam. Es sei wichtig, die Kooperation mit Partnern aus der erweiterten Lübecker Bucht zu verstärken und auszubauen. Aus seiner Sicht seien eigentlich Mittel aus der Säule 1 zu übertragen, um dieses Ziel zu erreichen. Letztlich würde eine stärkere Kooperation auch zu einer finanziellen Entlastung der Gesellschafter beitragen. Das Budget der heute zur Abstimmung stehenden Säule 2 sei aus seiner Sicht gut investiertes Geld.

 

Herr Bürgermeister Spieckermann weist darauf hin, dass der Verwaltungsrat der TALB im November 2020 das 3-Säulen Modell in der vorliegenden Fassung mehrheitlich beschlossen habe. Unabhängig davon habe man in der letzten Sitzung am 26.01.2021 deutlich gemacht, dass man sich innerhalb des Verwaltungsrates über die künftige Aufteilung des Budgets -auch bezogen auf die Säule 2- noch einmal grundsätzlich verständigen müsse, um zu versuchen, stetige Kostensteigerungen zu vermeiden. Für das Wirtschaftsjahr 2021 bittet er, dem Beschlussvorschlag zu folgen, mit der Maßgabe, für das kommende Jahr die Verteilung des Budgets unter den genannten Gesichtspunkten zu prüfen.

 

Frau Giszas führt aus, dass das vom Verwaltungsrat beschlossene Budget nicht wie selbstverständlich in den Wirtschaftsplan des Tourismus-Service einfließe. Im Übrigen verwahre sie sich gegen die Kritik von Herrn Rosinski und macht deutlich, dass es nach gründlicher Vorbereitung durchaus selbstverständlich sei, mit einer „vorgefertigten Meinung“ in eine Sitzung zu gehen, was nicht bedeute, dass man diese im Laufe der Diskussion nicht durch gute Argumente und Informationen ändern könne. Derartig überzeugende Argumente habe sie aber heute von Herrn Rosinski nicht vernommen.

 

Nachdem weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

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Beschluss:

Die von der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht (TALB) für die Säule 2 eingeforderten Mittel in Höhe von 24.730 €, werden im Rahmen des 1. Nachtrages in den Wirtschaftsplan 2021 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin eingestellt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4  Nein-Stimmen: 4  Enthaltungen: 1

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Beschlussvorschlag aufgrund des Abstimmungsergebnisses abgelehnt worden sei. Er halte das Ergebnis für unglücklich, zumal der Verwaltungsrat der TALB sowie die übrigen Gemeinden dem TALB-Budget bereits zugestimmt haben.

Auf Nachfrage von Herrn Sebastian Schmidt, führt der Vorsitzende aus, dass die Mitglieder der CDU- und der BGN-Fraktion für den Beschlussvorschlag und die der SPD- und des Bündnis90/Die Grünen-Fraktion dagegen gestimmt haben. Der Vertreter der FDP-Fraktion habe sich der Stimme enthalten.

 

Herr Rosinki erklärt, dass aufgrund dieses Abstimmungsergebnisses sicherlich Klärungsbedarf bestehe. Für ihn seit letztlich der vom Verwaltungsrat der TALB beschlossene Wirtschaftsplan maßgeblich. Ein Verzicht auf einen Budget-Anteil der Stadt Neustadt in Holstein in Höhe von rund 25.000 € sei für ihn nicht darstellbar und könne auch nicht zu Lasten der beiden anderen Gesellschafter gehen.

 

Herr Cremer bedauert aus seiner Sicht das Abstimmungsergebnis, dass bei einer umgekehrten Vorschlagsformulierung entsprechend anders ausgefallen wäre.

 

Herr Greve erklärt, dass die heute dargelegten Einwände berechtigt sein mögen, aber die soeben beschlossene Budget-Ablehnung zu spät komme. Man könne in einer derartig problematischen Situation die Abstimmung ggf. wiederholen.

 

Herr Dr. Böckenhauer macht deutlich, dass es nicht sein könne, dass das Ergebnis der Abstimmung von Herrn Rosinski und weiteren Personen einschließlich des Vorsitzenden in unzulässiger Weise kommentiert werde. Er rüge dieses Verhalten ausdrücklich.

 

 

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOP 4 Präsentation TA 2.2.2021 ergänzt um Fazit (469 KB)