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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion zur Verwaltung der Wohnungen in der Oldenburger Straße 34 a und b  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:29 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2552/20 Antrag der CDU-Fraktion zur Verwaltung der Wohnungen in der Oldenburger Straße 34 a und b
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Prieß, Markus

Herr Schmidt verweist auf den aus der Vorlage ersichtlichen Antrag seiner Fraktion und verliest dessen Beschlusspassus. Für die Aufnahme des Prüfauftrages und Darstellung der Sachstandslage in der Verwaltungsvorlage sei er dankbar, da er zunächst davon ausgegangen sei, dass zunächst der Fraktionsantrag beraten werden würde. Diese Vorlage beinhalte allerdings wenige Aussagen zu den Kosten sowie zu Vor- und Nachteilen. Die Argumentation sei nur pro Durchführung durch die Verwaltung und damit einseitig. Er möchte eine in der Vergangenheit noch nicht geführte Diskussion angestoßen wissen, ob eine externe Vergabe sinnvoll sei. Er selbst hätte sich die Vergabe der nicht klassischen Verwaltungstätigkeit Vermietung sowie einen anderweitigen Einsatz der dann freigewordenden Personalkapazitäten vorstellen können. Nun sei festzuhalten, dass mit der Ausübung der Vermietung durch die Verwaltung die Sachlage fortgeschritten sei, was jedoch nicht von einer Diskussion abhalten solle.

 

Herr Kraatz führt an, dass die Aufstellung der Verwaltung schlüssig und gut sei. Die Aufgabenwahrnehmung und Umsetzung durch die Verwaltung stelle sich als Fakt dar.

 

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtverwaltung verwaltet die Wohnungen in der Oldenburger Straße 34 a und b weiterhin selbst.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3

 

 

 

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