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Auszug - Mobilfunkmast Ersatzstandort westliche Innenstadt hier: Vorberatung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:12 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2519/20 Mobilfunkmast Ersatzstandort westliche Innenstadt
hier: Vorberatung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Durch die Umgestaltung der Hafenwestseite, fallen dort künftig 3 Standorte für Mobilfunkanlagen weg. Der HaGe-Siloturm muss bald geräumt werden, ohne das bisher ein neuer Standort gefunden wurde. Ein Mobilfunkmast stört zwar das Landschaftsbild, kann aber wegen der übergeordneten Aufgabe Versorgungsauftrag Mobilfunknetz nicht abgelehnt werden. Von den bisher betrachteten Alternativstandorten ist der Gogenkrog-Sportplatz als Standort für einen Mobilfunkmast grundsätzlich geeignet. Der 40 m hohe Mast, der auch 10 m niedriger sein kann, dann aber mit einem auffallenden Kranz für die Antennen, wird visualisiert. Ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Wenn dies der Fall ist, muss die Stadt ihr gemeindliches Einvernehmen erteilen.

 

Herr Greve bringt den Tauchtopf der Bundesmarine als möglichen Standort ins Spiel.

Herr Rieger antwortet, dass die Marine diesem Standort bisher nicht zugestimmt hat und die Stadt dort auch keine Planungshoheit hat.

 

Herr Neubauer erkundigt sich, ob der neue geplante Standort mit dem in Altenkrempe in Zusammenhang stehe. Diese Frage wird verneint.

 

Herr Weber vertritt die Auffassung, dass der Binnenwasserblick durch den möglichen Standort des Mastes stark beeinträchtigt werde. Er spricht sich für ein Verschieben des Mast-Standortes Richtung Ameos-Gelände/Schöne Aussicht aus.

Herr Rieger erwidert, dass es für die Durchsetzbarkeit eines Mobilfunkmastes besser sei, wenn dieser nicht so dicht an Wohnbebauung stehe.

Herr Greve weist darauf hin, dass das elektromagnetische Feld direkt unter einem Mobilfunkmast sehr schwach ausgeprägt ist. 

 

 

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Beschluss:

Die Planungen werden zur Kenntnis genommen.

 

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