Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2519/20  

 
 
Betreff: Mobilfunkmast Ersatzstandort westliche Innenstadt
hier: Vorberatung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Zur Kenntnis
19.11.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

Durch die weiter fortschreitende Umsetzung der baulichen Maßnahmen an der Hafenwestseite werden durch Abriss und Umbau vorhandener Gebäude bisher bestehende Mobilfunkanlagen entfallen. Es ist nun zu klären, wo ein geeigneter Ersatzstandort eingerichtet werden kann.

Mit dem Umbau der Denkmalgeschützten LHG-Speichertürme und dem geplanten Abriss des Siloturms (Werftstraße 3) an der Hafenwestseite werden die vorhandenen Mobilfunkanlagen an der Hafenwestseite entfallen. Die Standorte der drei Mobilfunkanbieter versorgen den westlichen und mittleren Bereich der Stadt Neustadt in Holstein. Zudem befinden sich Richtfunkanlagen und Webcams der Stadt Neustadt in Holstein auf dem Siloturm.

Abbildung 1: Funktechnischer Ersatzsuchkreis o.M.

 

In Vorbereitung der Prüfung für einen Ersatzstandort wurden im Ersatzsuchkreis (siehe Abbildung 1) umliegende Gebäude mit geeigneten Höhen durch die Mobilfunkbetreiber Telefonica und Vodafone geprüft. Dabei konnten keine geeigneten Gebäude gefunden werden. Dies lag an nicht ausreichenden Höhen oder an beschränkter oder nicht vorhandener Zugänglichkeit (z.B. „Tauchtopf“). Mit dem Ausschluss der Möglichkeit zur Nutzung vorhandener baulicher Anlagen wurden im nächsten Schritt Standorte untersucht, die zur Aufstellung eines Mobilfunkmastes geeignet sein könnten (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Potentialstandorte o.M.

Dabei wurden solche Standorte gewählt, die

-          frei von Bebauung,

-          nicht in direkter Nachbarschaft zu Wohngebäuden

-          und auf verfügbaren Flächen

liegen. Als am besten geeignet wurde die Fläche 3 ausgewählt. Der Flächenbedarf auf dem Grundstück beträgt ca. 150 – 200 m². Die Fläche befindet sich im städtischen Eigentum und wird als Teil der Sportanlage Gogenkrog genutzt. Auf dieser Fläche sollen ein Mast und die Technikeinheiten der beteiligten Mobilfunkbetreiber errichtet werden. Der Mast ist als Stahlgittermast mit einer Höhe von 40 m geplant. Der Mast wird dabei für mehrere (zumindest drei) Mobilfunkbetreiber ausgelegt. Pro Betreiber kann von einer technischen Ausstattung von jeweils drei Sektorantennen und zwei Richtfunkantennen (Durchmesser 0,30 m) ausgegangen werden. Hinzu würden die Richtfunkantennen der Stadt sowie die Webcams kommen. Die Antennen werden am Mast voraussichtlich untereinander auf drei Ebenen angebracht. Am Mastfuß werden für jeden Betreiber die Steuereinheiten und die Stromanschlusssäulen aufgestellt.

In Abstimmung mit dem TSV wäre die Installation einer Beleuchtung für die Laufbahn möglich. Der TSV ist grundsätzlich bereit für den Standort Flächen aufzugeben. Er wünscht sich dafür im Gegenzug, dass die Mobilfunkbetreiber das angrenzende Kleinspielfeld als Kunstrasenplatz ausstatten.

Der Standort soll die funktechnische Versorgung im westlichen und mittleren Bereich der Stadt für die nächste 20 - 30 Jahre sicherstellen. Die Antennentechnik kann mit dem technischen Fortschritt weiter angepasst werden. Die 5G-Technik soll mit Errichtung des Mastes aufgebaut wird.

Die Errichtung des Mastes stellt einen Eingriff in das Stadt- und Landschaftsbild dar. Dieser Eingriff ist durch den zukünftig antragstellenden Mobilfunkbetreiber mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Abbildung 3 zeigt einen möglichen zukünftigen Blick vom Binnenwasser zum Gogenkrog mit Mast.

Abbildung 3: Blick vom Binnenwasser auf das Gogenkroggelände mit geplantem Mobilfunkmast

Der Mobilfunkbetreiber Telefonica plant einen Mietvertrag mit der Stadt Neustadt in Holstein für die erforderlichen Flächen abzuschließen und im Winter dieses Jahres einen Bauantrag einzureichen. Für den Bauantrag ist dann das gemeindliche Einvernehmen erforderlich.

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Beschlussvorschlag:

Die Planungen werden zur Kenntnis genommen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine