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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:49 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2452/20 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Frau Becker Barbarello berichtet zur Vorlage und führt zu den Verschiebungen der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aus. Die Zahlen seien ausdrücklich unter Vorbehalt. Erst heute sei die regionalisierte Steuerschätzung eingegangen, die noch aufzuarbeiten wäre. Die Kompensationen der Gewerbesteuerausfälle und deren Verteilungen könnten wohl erst im November oder Dezember darstellbar sein. So gehe es jetzt darum, das vorliegende Zahlenwerk zu beschließen und über einen 2. Nachtrag im Dezember von Korrekturmöglichkeiten Gebrauch zu machen.

 

Auf Herrn Heckels Nachfrage hin wird erneut zur Einwohnerstichtagsfeststellung des Statistischen Amts für Hamburg und Schleswig-Holstein ausgeführt.

 

Herr Holtfester hält fest, dass mit dem Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung, mit der der Verwaltungshaushalt geändert werde, die haushaltswirtschaftliche Sperre ab dem Inkrafttreten der Nachtragshaushaltsatzung als aufgehoben gelte, soweit die Stadtverordnetenversammlung nicht beschließt, dass sie ganz oder teilweise fortgelten solle.

 

 

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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen

und Ausgaben

1.556.600€

1.597.200€

-3.465.400€

-1.069.100€

39.346.300€

39.346.300€

37.437.500€

39.874.400€

 

 

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen

und Ausgaben

3.461.400€

1.328.200€

-5.312.600€

-3.179.400€

19.423.700€

19.423.700€

17.572.500€

17.572.500€

 

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen

 

 

von bisher

 

 

13.389.600€

 

 

auf

 

 

 9.074.600€

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen

 

von bisher

 

29.145.800€

 

auf

 

32.446.000€

 

Die Haushaltssperre gemäß § 27 GemHVO kameral vom 24. April 2020 bleibt bis zum 31.12.2020 bestehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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