Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Becker Barbarello berichtet zur Vorlage und führt zu den Verschiebungen der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aus. Die Zahlen seien ausdrücklich unter Vorbehalt. Erst heute sei die regionalisierte Steuerschätzung eingegangen, die noch aufzuarbeiten wäre. Die Kompensationen der Gewerbesteuerausfälle und deren Verteilungen könnten wohl erst im November oder Dezember darstellbar sein. So gehe es jetzt darum, das vorliegende Zahlenwerk zu beschließen und über einen 2. Nachtrag im Dezember von Korrekturmöglichkeiten Gebrauch zu machen.
Auf Herrn Heckels Nachfrage hin wird erneut zur Einwohnerstichtagsfeststellung des Statistischen Amts für Hamburg und Schleswig-Holstein ausgeführt.
Herr Holtfester hält fest, dass mit dem Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung, mit der der Verwaltungshaushalt geändert werde, die haushaltswirtschaftliche Sperre ab dem Inkrafttreten der Nachtragshaushaltsatzung als aufgehoben gelte, soweit die Stadtverordnetenversammlung nicht beschließt, dass sie ganz oder teilweise fortgelten solle.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen: § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2 Es werden neu festgesetzt:
Die Haushaltssperre gemäß § 27 GemHVO kameral vom 24. April 2020 bleibt bis zum 31.12.2020 bestehen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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