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Auszug - Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Neustadt in Holstein, 2019 - 2022  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:49 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2114/18 Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Neustadt in Holstein, 2019 - 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:112-023-00-1
Federführend:11 Abteilung Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Tretow, Detlef

Die Gleichstellungsbeauftragte Frau von Levetzow erläutert die Vorlage und führt zu den Inhalten des Frauenförderplans aus.

 

Herr Schmidt macht auf den rückwirkenden Geltungszeitraum des Planes aufmerksam.

Frau von Levetzow erklärt, dass das Zahlengerüst eine Ende 2018 ausgewertete Ist-Darstellung des Personalstands für 2019 sei. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen müssten als relevant betrachtet werden. Diese seien wiederum aktuell und für den Planungszeitraum zu berücksichtigen.

 

Herr Schmidt kritisiert das Fehlen von konkreten Zielsetzungen. Der Plan setze in dieser Form die Kenntnis von Rahmenbedingungen voraus und bedürfe seiner Ansicht nach mehr Transparenz.

Frau von Levetzow unterstützt diese Argumentation. Formal sei jedoch eine Konkretisierung nicht gefordert. Auch die Förderpläne anderer Kommunen würden dieses inhaltlich widerspiegeln. Sie erwähnt diesbezüglich den Frauenförderplan der Stadt Köln als besonders herausragend. Es  erfolge mit dem Sachgebiet Personal jedoch eine enge dahingehende Abstimmung, die in der Fortschreibung ersichtlich werden würde.

 

Herr Schmidt erkundigt sich nach den Gründen, warum inhaltlich nicht auch das 3. Geschlecht seine Berücksichtigung finde.

Frau von Levetzow begründet dieses, als dass gesetzlich die Gleichstellung zwischen Mann und Frau gefordert sei.

Herr Schmidt erläutert, dass er ein Problem in der Bezeichnung Frauenförderplan sehe. Wenn das Gesetz die Gleichstellung fordere, müsste dieser neutral bspw. Gleichstellungsförderplan heißen.

Frau von Levetzow erklärt, dass tatsächlich wünschenswert wäre, wenn die Gleichstellung der Geschlechter erfolgt wäre und Frauen nicht mehr gefördert werden müssten.

 

Herr Schmidt verdeutlicht, dass ihm eine Übersicht der Entwicklung seit Aufstellung des letzten Planes im Jahre 2000 fehle.

Frau von Levetzow verweist auf den jährlichen schriftlichen Bericht der Gleichstellungsbeauftragten, der nach den Grundsätzen des Berichtswesens im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten erfolge. Sie betont einen seit Amtsantritt bestehenden vertrauensvollen Umgang mit der Stadt Neustadt in Holstein als Arbeitgeberin. Der Plan sei letztlich nur aufgrund der bislang ausgebliebenen Einforderung von Land und Kreis liegen geblieben.

 

Herr Kahl unterstreicht, dass auch er seiner positiven Einschätzung des Sachgebiets Personal nach von einem vertrauensvollen und gelebten Miteinander ausgehe und fragt, ob durch die Gleichstellungsbeauftragte konkrete Vorschläge zur Frauenförderung eingebracht werden konnten.

Frau von Levetzow erläutert, dass Konkretisierungen schwer darstellbar seien und man sich insofern auf punktuelle Rahmenbedingungen konzentriert habe. Auch dieses sei ein Ziel für die kommenden Jahre.

 

Auf Herrn Vowes Einwand hin, dass die Fortschreibung des Planes auch für den aktuellen Zeitraum ab 2020 gelten könne und dafür lediglich das rückwirkend vorgesehene Datum des in Kraft tretens geändert werden bräuchte, verdeutlichen Bürgermeister Spieckermann und Frau von Levetzow erneut, dass die Daten auf der Grundlage des Jahres 2019 fußen, der Plan selbst aber erst mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in Kraft trete. Die Verwaltung spreche sich insofern für eine Beibehaltung des Titels und der Präambel aus.

 

Auf Nachfrage von Herrn Heckel erarbeiten sich die Anwesenden Unterschiede bzw. Begriffsinhalte der Telearbeit gem. § 7 des FFP als Überbegriff und Homeoffice bzw. alternierendes Homeoffice, wie es in der Verwaltung Anwendung findet.

 

Herr Gerthenrich merkt an, dass er aufgrund seiner beruflichen Kenntnisse nicht nachvollziehen könne, dass die Personaldaten für den Frauenförderplan nicht einfach programmseitig aktualisiert werden konnten und weiterhin mit Stand von 2019 in der zu heute vorgelegten Vorlage beeinhaltet seien.

 

Nach weiteren Beiträgen zum Stand der Gleichstellung in den gesellschaftlichen Lebensbereichen, auch mit internationaler Sichtweise, lässt der Vorsitzende abstimmen.

 

 

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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Der Frauenförderplan der Stadtverwaltung Neustadt in Holstein für die Jahre 2019 bis 2022 wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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