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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg), hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2444/20 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg), hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Buchwald erläutert die 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 anhand einer Planzeichnung. Die Verkaufsflächen des SB-Marktes sind nicht größer geworden, sondern die nördliche Baugrenze wurde nach Süden verschoben. Der Bebauungsplan hat öffentlich ausgelegen, und es wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

In diesem Zusammenhang beklagt Herr Heckel die Leerung der Glascontainer um 4.00 Uhr früh, was bei den Bewohnern der umliegenden Häuser zu Unmut führt.

 

 

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Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag (Beschlussempfehlungen) ergibt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 für das Gebiet "nördlich des Rettiner Weges, östlich des Ostrings (Einzelhandelsstandort Rettiner Weg)", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www. https://www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Verwaltung/Stadtbauamt/Stadtplanung.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

 

 

 

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