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Auszug - Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten ab 01.08.2020  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 03.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2421/20 Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten ab 01.08.2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander

Herr Raloff berichtet von der Vorberatung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten am 19.05.2020 und der hierzu dann erfolgten Tagung des Arbeitskreises am 02.06.2020 zu den Gebühren und erläutert umfänglich die Inhalte der Vorlage sowie der Tischvorlage, die aufgrund der nicht abschließenden Ergebnisse aus dem Arbeitskreis ergänzend dem Gremium vorgelegt wird.

 

Protokollnotiz:

Die dem Hauptausschuss vorgelegte Tischvorlage VO/2421/20-1, die als Anlage zu dem Niederschriftsauszug dieses Tagesordnungspunktes auch digital beigefügt ist, wird aufgrund des erfolgten Vorberatungsbeschlusses des Hauptausschusses, der deren Inhalte berücksichtigt, ebenfalls nur nachrichtlich zur Bezugsvorlage und nicht als eigener TOP oder Unterpunkt in den Beratungsverlauf zur Stadtverordnetenversammlung gegeben.

 

Das Gremium kritisiert deutlich, dass sowohl im Rahmen bisherigen Vorberatung als auch bei der gestrigen Sitzung des Arbeitskreises die Verwaltung nicht umfänglich und vor allem nicht zu konkreten Kinderzahlen im Früh- und Spätdienst der U3- und Ü3-Gruppen in den Einrichtungen informieren konnte und Informationen erst jetzt mit der Folgevorlage vorliegen würde. Neben den sozialverträglichen Aspekten einer Gebührenerhöhung vor dem Hintergrund des wegfallenden Krippengeldes wird im weiteren Verlauf der ausführlichen Diskussion über die Tragweite der Gebührenhöhe für den Früh- und Spätdienst bzw. der Streichung des Spätdienstes vor allem der hohe Stellenwert des Arbeitskreises für die Selbstverwaltung unterstrichen. Dieser sei zukünftig wieder vor der Aufnahme der politischen Beratung zu beteiligen.

 

 

Der Vorsitzende unterbricht zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise des Hauptausschusses die Sitzung für eine Pause von 17:24 bis 17:38 Uhr.

 

 

Herr Gerthenrich fasst anschließend das Besprechungsergebnis des Hauptausschusses unter Berücksichtigung der Vorberatung im AfgA und der Arbeitskreissitzung wie folgt als Beschlussvorschlag zusammen:

 

 

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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die anliegende Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "'Am Kaiserholz" ab 01.08.2020 wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

Die Gebühren für den Frühdienst des Krippenbereichs (U3) werden für das Kindergartenjahr 2020/21 um 10 € auf 54 € und für das Kindergartenjahr 2021/22 um 9 € auf dann 63 € erhöht.

Der Spätdienst wird im Krippenbereich eingestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Tischvorlage VO/2421/20-1 - Ergänzend zum Beschlussvorschlag (85 KB)