Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen, Erweiterung der Ermächtigung des Bürgermeisters auf einzelne Gewerke des 2. Bauabschnittes und partielle Übertragung von Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Hauptausschuss   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:18 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
/2119/18-1-1 Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein
hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen, Erweiterung der Ermächtigung des Bürgermeisters auf einzelne Gewerke des 2. Bauabschnittes und partielle Übertragung von Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Hauptausschuss



   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterBezüglich:
VO/2119/18-1
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje

Frau Weise erläutert die Folgevorlage.

 

Im Hauptausschuss wird die Frage einer notwendigen Änderung der Hauptsatzung für die Durchführung des Beschlussvorschlags behandelt. Verwaltungsseitig wird dieses mit Verweis auf die bereits zum ersten Bauabschnitt durchgeprüfte und beschlossene Zuständigkeitsübertragung auf den Bürgermeister verneint.

 

Auf Herrn Gerthenrichs Nachfrage hin sichert Frau Weise zu, eine Gesamtaufstellung der beinhalteten Gewerke als Protokollnotiz beifügen zu lassen (ist als öffentliche Anlage zum Niederschriftsauszug zu diesem Tagesordnungspunkt digital im Informationssystem hinterlegt).

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Hauptausschuss, für den 2. Bauabschnitt des Bauvorhabens Küstengymnasium Neustadt in Holstein, abweichend von der Hauptsatzung, auch über die Vergabe von Aufträgen über 500.000 € zu entscheiden.

Der Stadtverordnetenversammlung sind die Entscheidungen des Hauptausschusses im Nachgang zur Kenntnis zu geben.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Aufstellung der Gewerke (327 KB)