Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester erläutert die Vorlage und führt kurz zur Vorberatung aus.
Diskussion: Herr Greve regt an, die Neuformulierung der Härtefallregelung in § 4 Abs. 5 textlich um Billigkeitsgründe und öffentliches Interesse zu ergänzen.
Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass sich die Verwaltung hier an Mustersatzungen orientiert habe und ihr mit der Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass ausreichend Werkzeuge zur Verfügung stünden.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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