Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Hopp verweist auf die Vorlage zur Neufassung der 2011 erlassenen Satzung und skizziert die bereits in der Konsolidierungsrunde am 27.02.2020 als Einzelmaßnahme E1 geschätzten Mehreinnahmen durch moderate Änderung der Gebührentabelle von 5.000 € p.a., die sich auf verschiedene Haushaltsstellen verteilen würden.
Herr Vowe begrüßt, dass mit der Tarifstelle 3.2.2 bereits Gebühren für Angelerlaubnisse im Neustädter Hafen aufgenommen worden seien.
Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass diese Tarifstelle noch vor Befassung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten mit der Ausstellung von Angelberechtigungen durch die Stadt für das Fischeramt im Hafen in die Gebührensatzung eingeflossen sei, um eine direkte erste Satzungsänderung zu vermeiden. /Einwendung s. Sitzg. 03.06. - Hp 04.06.20
Protokollnotiz:
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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