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Auszug - Einberufung einer Einwohnerversammlung; Antrag der Fraktionen von CDU und SPD  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2409/20 Einberufung einer Einwohnerversammlung; Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Fraktionsantrag
  Aktenzeichen:120-008-00-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas

Herr Schmidt begründet ausführlich den gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 12.03.2020.

 

Herr Heckel hält es für problematisch, dass verwaltungsseitig der Erwartung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, konkrete Zahlen genannt zu bekommen, nicht nachgekommen werden könne um die von der IGEL stets aufgeführten Summen zu entkräften oder zu unterstreichen.

 

Herr Kahl sieht in der Einwohnerversammlung eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger. Die Ängste der Betroffenen seien da und verständlich. Die Verwaltung werde sich gut vorbereiten. Er regt an, das Thema Küstengymnasium auch auf die Tagesordnung zu nehmen, um über die vorgesehenen Abläufe dieser größten Einzelmaßnahme der jüngeren Neustädter Historie zu informieren.

 

Herr Schmidt bekundet, dass er unvoreingenommen den Veranstaltungsinhalten gegenüberstehe. Die Selbstverwaltung spreche über alle Themen in der Öffentlichkeit, nicht jedoch über Ausbaubeiträge. Das Thema Küstengymnasium als dritten Punkt in die Agenda zu beziehen könne zeitliche Probleme mit sich bringen. Man könne über eine weitere Einwohnerversammlung nachdenken.

 

Herrn Geusen-Rühle stellt sich die Frage, was zum Thema Küstengymnasium diskutiert werden könne. Da der Grundsatzbeschluss gefasst worden und das Verfahren auf dem Weg sei, könne nur informiert werden. Dieses könne auch mit Anliegerschreiben erfolgen. Eine Einwohnerversammlung wecke gegebenenfalls falsche Erwartungen.

 

Herr Kahl führt an, dass dieses auch für das Handlungsfeld Hafenwestseite gelte. Es gehe ihm um die Information. Ergebnisoffen sei letztlich keines der Themen. Die Fraktionen seien sich einig, dass angesichts der Haushaltslage eine Abschaffung der Ausbaubeiträge nicht erfolgen könne. Die Möglichkeit einer Abschaffung durch eine Einwohnerversammlung zu suggerieren sei falsch.

 

Herr Heckel unterstützt Herrn Kahls Aussage. Auch die Fraktion B‘90/GRÜNE sei der Meinung, die Ausbaubeiträge aufgrund fehlender Finanzierungsalternativen nicht abschaffen zu können. Wenn nun aber auch das Küstengymnasium auf einer Einwohnerversammlung thematisiert werden solle, gebe es beispielsweise mit Radwegeausbau oder Munitionsbelastung der Ostsee weitere Felder. Letztendlich interessiere es die Bürgerinnen und Bürger nur, wenn es um das eigene Geld gehe.

 

Bürgervorsteher Sela erläutert die kommunalrechtlichen Regelungen zu einer Einwohnerversammlung und schildert die bereits in der Hauptausschusssitzung am 15.01.2020 unter TOP 7.6 diskutierten Auffassungen der Fraktionen und die Planung der terminlichen Abläufe und Vorbereitungen hierzu. Angesichts der Corona-Lage sei eine Durchführung aktuell terminlich offen, vom Grundsatz her sei der Bürgervorsteher jedoch für den Beschluss.

 

Herr Dr. Böckenhauer unterstreicht, dass die Fraktion B‘90/GRÜNE sich für Öffentlichkeitsbeteiligungen und Versammlungen ausspreche. Es solle jedoch nicht suggeriert werden, dass die Ausbaubeiträge ergebnisoffen diskutiert werden könnten. Alle Fraktionen seien sich einig, dass die Abschaffung der Beiträge für die Kommune finanziell nicht zu leisten sei, auch wenn dieses wünschenswert wäre. Betroffene würden zudem konkrete Informationen zu Einzelfällen erhalten wollen, die nicht geliefert werden könnten, so dass man auch letztendlich in zwei Punkten enttäuscht wäre. Vor diesem Hintergrund und auch angesichts der Corona-Lage könne er keine zwingende Notwendigkeit für die Durchführung einer Einwohnerversammlung erkennen. Auch könnte sich die zeitliche Abfolge für die Behandlung beider Handlungsfelder, die auch nicht wirklich thematisch zusammenhängen würden, eng gestalten.

 

 

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Beschluss:

Der Bürgervorsteher wird gebeten, zu den Themen „Straßenausbaubeiträge“ und „zukünftige Entwicklung der Hafenwestseite“ eine Einwohnerversammlung einzuberufen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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