Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:gemäß Antrag der Fraktionen von CDU und SPD Das Thema Straßenausbaubeiträge bewegt Teile der Bevölkerung. Hierzu ist es geboten, Transparenz zu schaffen und die Komplexität der Angelegenheit objektiv darzustellen.
Die Hafenwestseite hat für die Zukunft unserer Stadt eine zentrale Bedeutung. Die Bevölkerung soll in angemessener Weise über den aktuellen Stand und um die künftige Entwicklung anschaulich informiert werden.
Zu beiden Bereichen soll die Möglichkeit geschaffen werden, offene Fragen zu stellen und darauf Antworten zu erhalten.
Uns ist bewusst, dass formal die Einberufung einer Einwohnerversammlung nur die Stadtverordnetenversammlung beschließen kann (§ 16 b GO). Gleichzeitig kann der Bürgervorsteher mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung einberufen (§ 2 Abs. 1 Hauptsatzung). In 2020 fand bisher noch keine Einwohnerversammlung statt. Mit diesem Beschluss des Hauptausschusses soll der Bürgervorsteher deshalb gebeten werden, eine Einwohnerversammlung einzuberufen.
Beschlussvorschlag:gemäß Antrag der Fraktionen von CDU und SPD Der Bürgervorsteher wird gebeten, zu den Themen „Straßenausbaubeiträge“ und „zukünftige Entwicklung der Hafenwestseite“ eine Einwohnerversammlung einzuberufen.
Finanzielle Auswirkungen:
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