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Auszug - Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 25.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2385/20 Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Herr Fenner erläutert die Vorlage.

 

Herr Hüttmann erfragt, ob die Gebühren des Offenen Ganztages von der Grundschule Neustädter Bucht auf die Jacob-Lienau-Schule übertragen werden.

 

Herr Fenner antwortet darauf, dass alle Schulen unterschiedlich aufgestellt seien, sodass es nicht möglich sei, die Gebühren der Grundschule zu übernehmen. Für die weiterführenden Schulen müsse man die Konzepte in Ruhe aufarbeiten.

 

Herr Hüttmann erkundigt sich, ob die Gebühren trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt kommen würden.

 

Herr Raloff erwidert, dass die Beitragspflicht zwar vorgesehen sei, durch die Gespräche mit den weiterführenden Schulen habe sich allerdings herausgestellt, dass hierüber erst nach Abschluss des Prozesses befunden werden könne.

 

Herr Hoppert fragt die Kosten der Mittagsverpflegung an, da diese in der Satzung nicht aufgeführt seien.

 

Herr Fenner berichtet, dass die Kosten für die Eltern momentan bei 2,21 € pro Essen liegen. Dazu zahlt die Stadt pro Schulessen einen Zuschuss von einem Euro an den Caterer.

 

Herr Hoppert erkundigt sich nach dem Stand der Anmeldungen zur OGS.

 

Frau Spiegel teilt mit, dass aktuell 106 Anmeldungen vorliegen, geplant seien 190 Anmeldungen.

 

Herr Hansen erfragt, ob Gebühren am Küstengymnasium eingeführt werden.

 

Herr Raloff erwidert, dass vorerst keine Gebühren am Küstengymnasium eingeführt werden.

 

Herr Heckel bedankt sich für die geleistete Arbeit.

 

Herr Greve verweist auf § 6 (6) der Satzung zur Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht und möchte eine Formulierung, dass das Recht der Betreuungsverpflichtung nicht erlischt. Zudem erwähnt er, dass nach § 9 der Satzung nur Leistungsempfänger von Bildung und Teilhabe eine Ermäßigung erhalten. Er finde, dies sei eine Ungerechtigkeit für Menschen, die aus dem Leistungsbezug knapp herausfallen und ebenfalls über wenig Einkommen verfügen. Er fragt, ob hier noch etwas zu machen sei.

 

Herr Raloff entgegnet, dass § 6 der Satzung sich auf die Schulferien bezieht. Wenn jemand bis 9 Uhr nicht anwesend sei, dann sei dies eigenes Verschulden. Andernfalls könne die Gruppe sonst keine Ausflüge machen. Bildung und Teilhabe erhalten alle Leistungsempfänger. Es sei immer irgendwann der Punkt erreicht, wo die einen etwas bekommen und die anderen etwas bezahlen müssen.

 

Frau von Levetzow führt aus, dass auf Bildung und Teilhabe sehr viele Bürger Anspruch haben. Beispielsweise Wohngeldempfänger, die aber keine Leistungsempfänger seien, haben ungeachtet davon auch Anspruch auf Bildung und Teilhabe. Der Verwaltungsaufwand werde dadurch niedrig gehalten. Zudem weist Sie darauf hin, dass der § 9 der Satzung wenig konkrete Regelungen enthalte.

 

Herr Raloff erwidert, dass hier die Härtefallregelung zum Tragen komme. Dies bedeute, dass eine Entscheidung im Einzelfall erfolge.

 

Aus dem Publikum wird gefragt, ob der Preis für die Ferienbetreuung in den Monatsbeiträgen bereits inkludiert sei, da die Ferienbetreuung nicht in § 8 der Satzung erwähnt werde. Dies wird von Herrn Raloff verneint. Es handle sich um einen Übertragungsfehler. Herr Fenner und Herr Raloff berichten, dass der Preis für eine Woche Ferienbetreuung weiterhin mit 70,00 € einschließlich Essen geplant sei.

 

Anmerkung der Verwaltung: Anders als in der Sitzung dargestellt, wurde im Arbeitskreis und auch im bereits verschickten Aufnahmebogen bisher angegeben, dass die Kosten für die Ferienbetreuung 70,00 € pro Woche zzgl. 15,00 € für die Mittagsverpflegung betragen.

 

Herr Gerthenrich macht darauf aufmerksam, dass die Ferienzeiten rechtzeitig veröffentlicht werden sollten.

 

Frau Spiegel verweist daraufhin auf § 6 (3) der Satzung zur OGS.

 

 

 

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Beschluss:

Die anliegende Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht wird mit folgender Ergänzung in § 8 beschlossen:

In § 8 sind die Kosten der Ferienbetreuung zu ergänzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3

 

 

 

 

 

 

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