Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert die Vorla-ge und führt zur Vorberatung aus.
Bürgerbeteiligung: keine
Diskussion: Auf Nachfrage von Herrn Cremer führt Herr Heckel zu den sich ergebenden Vorteilen der Aufhebung des Bebauungsplans bspw. hinsichtlich der Größenbeschränkungen etwaiger Neubauten durch die dann bauplanungsrechtlich vorzunehmende Anwendung des § 34 BauGB aus und skizziert den Geltungsbereich.
Protokollnotiz: Die Erläuterungen können auch der eigentlichen, leider nicht im Sachverhalt der Vorlage benannten Bezugsvorlage VO/2325/19 zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, in der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019 unter TOP 22 beraten, entnommen werden.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Während der Auslegungsfrist sind weder seitens der Öffentlichkeit noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Es hat lediglich der Kreis Ostholstein mitgeteilt, dass er keine Bedenken gegen die Aufhebung hat. Somit erübrigen sich eine Abwägung und eine Inkenntnissetzung der Absender von Stellungnahmen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Siedenkroog“ und seiner Änderungen, bestehend aus dem Geltungsbereich (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss über die Aufhebung des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung.de“ eingestellt sind und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 davon anwesend: 34 Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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