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Auszug - Aufhebung des B-Planes Nr. 2 (Siedenkroog), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:27 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2325/19 Aufhebung des B-Planes Nr. 2 (Siedenkroog),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

 

Bericht:

Herr Buchwald berichtet, dass die Aufhebung des B-Planes Nr. 2 (Geltungsbereich zwischen Rosengarten und Ostring, zwischen Oldenburger Straße und Kirchhofsallee) incl. seiner vier Änderungen bereits seit langem vorgesehen sei, dass man aber aufgrund wichtigerer Planungen bisher nicht dazu gekommen sei. Gründe für die Aufhebung seien, dass die seinerzeitigen Festsetzungen aus den 1960-er und 1970-er Jahren (er nennt einige Beispiele) nicht mehr den heutigen städtebaulichen Vorstellungen entsprechen und auch schwer interpretierbar sind, da man seinerzeit noch keine Erfahrungen mit Bebauungsplänen hatte. Nach Aufhebung des B-Planes werden Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu prüfen sein, d.h. sie müssen sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Dies dürfte meist kein Problem sein, da das Gebiet weitestgehend bebaut sei und somit der Rahmen des Zulässigen ausreichend klar definiert sei. Nicht geregelt sei ohne B-Plan jedoch die Gestaltung. Bei einem evtl. Planungserfordernis könne für Teilbereiche ein neuer B-Plan aufgestellt werden.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Heckel den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt über diesen abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „Siedenkroog“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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