Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Herr Geusen-Rühle berichtet anhand der Vorlage.
Dokument19 Seite 1 Beschluss: 1. Unter Berücksichtigung des §6 (2) KAG SH wird für die Kalkulation der Gebühren Schmutzwasser und Niederschlagswasser ein Kalkulationszeitraum von einem Jahr gewählt. Der Ausgleich einer Kostenüber- bzw. –unterdeckung kann in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren erfolgen. 2. Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2018 wird festgestellt.
Dokument20 Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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