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Auszug - Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:27 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2313/19 Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

 

Bericht:

Herr Mittmann berichtet, dass der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Zeit vom 09.09.2019 bis zum 09.10.2019 nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich ausgelegen hat. Seitens der Öffentlichkeit seinen keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Von den beteiligten TöB haben der LBV (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr) und die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein geantwortet.

 

Der LBV schreibt in seiner Stellungnahme: „Für Geschwindigkeiten ≤ 60km/h gibt es noch keine zugelassenen Decken, die eine Minderung um 2 dB(A) oder mehr gegenüber dem Referenzbelag aufweisen. Es befinden sich z.Zt. verschiedene Beläge in der Weiterentwicklung. Die Straßenbauverwaltung wird zum Zeitpunkt der nächsten Deckenerneuerung die Möglichkeit prüfen, einen entsprechenden Belag einzubauen. Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit und Verkehrsverbote aus Gründen des Lärmschutzes bedürfen stets einer Einzelfallentscheidung unter Beachtung der Grenzen des § 45 Abs. 9 StVO.“

 

Die untere Verkehrsbehörde vertritt die Auffassung, dass im innerörtlichen Bereich vor allem bauliche Maßnahmen zielführend sind, also z.B. der Einbau von lärmminderndem Asphalt, der Bau von Lärmschutzwänden etc. Geprüft werden sollte, ob eine geänderte Wegweisung und Führung des Verkehrs über die BAB A1 zu einer Reduzierung des Durchgangsverkehrs führen könnte. Die Notwendigkeit, von der innerörtlich geltenden Geschwindigkeit von 50 km/h abzuweichen, wird nicht gesehen, da aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf den Haupteinfahrtsstraßen bereits heute häufig Verkehrsbeeinträchtigungen und Stop-and-Go-Verkehr zu beobachten sind.

 

Diskussion:

Herr Heckel weist darauf hin, dass in der Straße „Ostring“ das Ortseingangsschild versetzt wurde, dass sich jedoch kaum ein Autofahrer an das Tempolimit halte.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Heckel den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt über diesen abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutz-gesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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