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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 4
Gremien: Stadtwerkeausschuss, Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2304/19 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Soltau referiert anhand einer Präsentation über die vom Investor gewünschte Änderung des Bebauungsplans Nr. 90. Man wolle mit der Stadt Neustadt in Holstein reden, um Probleme zu lösen. Das von Firma Semmelhack erworbene Baufeld sei eigenartig geformt und die benötigten Stellplatzflächen reichen nicht aus, obwohl alle verfügbaren Flächen mit der Nutzung Parken belegt wurden. Der Vorschlag zur Lösung dieser Situation ist die Anordnung der Parkplatzflächen entlang des Ostrings, bei Erhaltung der Aufenthaltsqualität zwischen den Gebäuden. Dabei sollen die Stellplätze in einen Erdwall integriert und mit einer Pergola überbaut werden. Der Erdwall soll mit Anpflanzungen und Beeten gestaltet werden. Durch die Anordnung der Stellplätze am Ostring werde zudem eine verbesserte Gestaltung des Freiraums zwischen den Gebäuden erreicht.

Herr Heckel möchte wissen, ob der Lärmaktionsplan von den Planern berücksichtigt wurde.

Herr Soltau entgegnet, dass die Gebäude soweit vom Ostring abgerückt sind, dass keine größere Lärmbelastung für die Bewohner entsteht. Außerdem erfolgt die Erschließung der Gebäude von der „Lärmseite“ aus.

Herr Dr. Heuvels vermisst Abstände und Maße bei der vorgestellten Anordnung der Stellplatz-Anlage. Er schätzt die Breite der Stellplatz-Anlage auf 16 m Breite.

Herr Rieger führt aus, dass heute nur der Aufstellungsbeschluss für eine B-Plan-Änderung gefasst werden solle. Die vorgestellten Maße und Abstände seien nachvollziehbar.

Herr Heckel erkundigt sich, ob die geplanten Wohngebäude über ein Kellergeschoss verfügen und ob der Bau von Tiefgaragen geprüft wurde.

Herr Soltau antwortet, dass jedes Wohngebäude mit einem Vollkeller gebaut werde. Eine Tiefgarage sei bei 40 % sozialem Wohnungsbau nicht finanzierbar. Die Investitionsbank würde die Finanzierung einer Tiefgarage nicht mittragen.

Herr Dr. Pasenau findet es positiv, dass Grünflächen zwischen den Gebäuden dazu gewonnen werden, die auch dem „Urban Gardening“ dienen können.

Herr Weber stimmt seinem Vorredner zu und empfindet die skizzierte Lage der Stellplätze am Ostring als Verbesserung.

Herr Soltau ergänzt, dass die geplanten Gründächer u.a. der Regenrückhaltung dienen werden. Andererseits solle es keine Dachaufbauten wie Fotovoltaik-Anlagen geben.

Herr Rukat sieht den Grünstreifen mit der integrierten Stellplatz-Anlage als ein wichtiges und attraktives Element der Ortsbildgestaltung an.

Herr Heckel verliest den folgenden Beschlussvorschlag.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Bebauungsplan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“ (s. Geltungsbereich) soll im vereinfachten Verfahren wie folgt geändert werden:

Auf der Grünfläche am Ostring soll die Unterbringung des Ruhenden Verkehrs ermöglicht werden. Die Baugrenzen sollen so geändert werden, dass im WA-1a-Gebiet ein großer ruhiger, verkehrsfreier und begrünter Freiraum entstehen kann.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen:0

 

 

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