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Auszug - 11. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 23.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:14 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2300/19 11. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:3-Kn
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia

Bürgermeister Spieckermann erläutert die Vorlage und den Beschlussvorschlag.

 

Herr Kasten schlägt unter Berücksichtigung des innerhalb der Kalkulation gedrittelten Verlusts von 44 T€ eine Erhöhung der Gebühr auf 1,95 € statt 1,93 € je Meter Straßenfrontlänge vor.

 

 

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Beschluss:  

Die 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Neustadt in Holstein (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird mit einer Änderung des Gebührensatzes für 2020 auf 1,95 € je Meter Straßenfrontlänge eines Grundstücks beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Protokollnotiz:
Das Sachgebiet Bauverwaltung teilt mit, dass bei einem Ausgleich des Defizits aus 2018 in 2020 dann ein Gebührensatz von 2,21 € erhoben werden müsste.

 

 

 

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