Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Der Vorsitzende verweist auf den in der Vorlage erläuterten Sachverhalt und fragt ab, ob Beratungsbedarf bestehe oder ein Konsens mit der Verwaltungsauffassung vorhanden sei, dass für die Verwendung des SG-Logos keine Zustimmung des Hauptausschusses ergehen müsse.
Herr Schmidt schließt sich der in der Vorlage aufgeführten Auffassung an.
Das Gremium folgt den Aussagen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und teilt die Auffassung, dass eine Zustimmung entbehrlich ist, da das Logo nicht hinreichend geeignet ist, eine Verwechslung mit dem Stadtwappen herbeizuführen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
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