Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Der Vorsitzende verweist auf den in der Vorlage erläuterten Sachverhalt und fragt ab, ob Beratungsbedarf bestehe oder ein Konsens mit der Verwaltungsauffassung vorhanden sei, dass für die Verwendung des SG-Logos keine Zustimmung des Hauptausschusses ergehen müsse.
Herr Schmidt schließt sich der in der Vorlage aufgeführten Auffassung an.
Das Gremium folgt den Aussagen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und teilt die Auffassung, dass eine Zustimmung entbehrlich ist, da das Logo nicht hinreichend geeignet ist, eine Verwechslung mit dem Stadtwappen herbeizuführen.
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