Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2235/19  

 
 
Betreff: Stadtwappen
hier: Logoentwurf Spielgemeinschaft Herren-Fußball Neustadt in Holstein / Timmendorfer Strand
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:120-004-00-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Anhörung
19.06.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

Mit Mail vom 05.06.2019 legt der TSV Neustadt in Holstein den folgenden Logoentwurf für die neue Spielgemeinschaft im Herrenfußball mit dem NTSV Strand 08 (Niendorf-Timmendorfer Strand) für die Landesliga vor.

 

 

Dem Vernehmen nach wurden für das Logo die Inhalte der beiden Vereinswappen übernommen, um Einigkeit zu zeigen.

Der Vorsitzende des TSV Neustadt in Holstein bittet die Stadt Neustadt in Holstein um Rückmeldung hinsichtlich etwaiger Bedenken.

 

https://stgk.de/Logos/83_1.jpg

Vereinswappen NTSV Strand 08


Vereinslogo
 

Vereinswappen TSV Neustadt in Holstein

 

Die Nutzung des Stadtwappens bedarf nach § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Zustimmung des Hauptausschusses. Im Kontext mit der in der Vorlage VO/1679/17 dem Hauptausschuss zur Beratung am 18.01.2017 vorgelegten rechtlichen Ausarbeitung zu einer „Wappensatzung“ (Anlage 1) hält die Verwaltung fest, dass

 

a) nicht nur die Verwendung des identischen Wappens der Zustimmung des Hauptausschusses bedarf, sondern sich rechtliche Ansprüche der Stadt nach § 12 BGB i.V.m. §§ 5, 15 Markengesetz auch aus der Verwendung einer Abwandlung ergeben, die geeignet ist, eine Verwechslung mit dem ursprünglichen Wappen herbeizuführen

 

und bzw. aber

 

b) das neue Logo der SG insgesamt nicht dazu geeignet scheint, mit dem Stadtwappen der Stadt Neustadt in Holstein hinreichend verwechselt zu werden.

 

Eine Zustimmung des Hauptausschusses scheint aus Verwaltungssicht mithin entbehrlich. Es wird dadurch auch kein Präzedenzfall geschaffen.

 

Anders stellte sich seinerzeit der Fall des Fanclubs Hafensänger dar, dessen Logo deutlich zwei Männer in einem Boot mit blauem Wasser zeigte, wobei einer der Männer den Arm mit einem Bierkrug nach oben streckte und mit dem über dem Boot schwebenden Nesselblatt alle wesentlichen Merkmale des Stadtwappens übereinstimmend wiedergegeben waren (VO/1286/15-1, Hauptausschuss vom 06.07.2016). Hier wurde die Verwendung untersagt.

 

Randnotiz:

Die Stadt Neustadt in Holstein wurde seinerzeit auch nicht bei dem Logo der Handballspielgemeinschaft Ostsee (Neustadt i.H. / Grömitz) beteiligt. Auch in diesem Falle würde die Verwaltung davon ausgehen, dass das Stadtwappen nicht mit unverwechselbaren Merkmalen wiedergegeben ist.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss wird um Beratung gebeten.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Ausarbeitung zur Wappensatzung Jan. 2017 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ausarbeitung zur Wappensatzung Jan. 2017 (28 KB)