Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Digitales Baumkataster  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 19.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2234/19 Digitales Baumkataster
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Frau Weise führt zu der Vorlage und dem Beschlussvorschlag aus.

 

Herr Schmidt verdeutlicht, dass einige Fragen, wie bspw. der Verkehrssicherungspflicht aktuell nachgekommen werde, welche rechtlichen Grundlagen für die Stadt gegeben seien und was passiere, wenn dem nicht nachgekommen werde, nicht aus der Vorlage und dem Vortrag heraus beantwortet seien. Es könne sich so kein Vorteil oder die Notwendigkeit eines Baumkatasters erschließen. Die aufgezeigten Herangehensweisen scheinen ihm nicht zuende gedacht. So bliebe offen, was mit dem durch Dritte erstellten Kataster nach Fertigstellung und Übergabe passiere oder ob das aufgeführte Personal ausschließlich mit der Erstellung und Pflege des Katasters vorgesehen gewesen sei.

 

Frau Weise erläutert die Aspekte der Verkehrssicherungspflicht, die sich für die Stadt als Eigentümerin der Bäume im öffentlichen Stadtgebiet ergeben. Der Haftpflichtversicherer der Stadt werde nur bei nachgewiesener Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie Leistungen im Schadensfalle erbringen.

 

Herr Kahl fragt, was mit dem im Jahre 2000 erstellten Kataster in der Zwischenzeit passiert sei und wie andere Kommunen diese Problemstellung handhaben würden.

 

Frau Weise erklärt, dass größere Kommunen die Baumdaten digital und systematisch in einem Kataster erfassen würden. Das alte Kataster der Stadt sei nicht fortgeführt worden. Baumkontrollen, Pflegemaßnahmen oder Fällungen erfolgten, wie in der Vorlage aufgeführt, punktuell nach Meldung.

 

Herr Kahl sieht die Gefahr, dass auch ein erneut aufgestelltes Kataster nicht fortgeführt werden würde. Die Vorlage berücksichtige keine Konzeption, Folgekosten oder -arbeiten.

 

Frau Weise räumt ein, dass eine Fortschreibung des Katasters noch personell und organisatorisch zu regeln sei. Auch wenn in der Vergangenheit glücklicherweise kein Personenschaden eingetreten sei, müsse die Stadt die zwingenden Kontrollen nach FLL-Richtlinien als Aufgabe wahrnehmen und dokumentieren können. Sollte der Hauptausschuss der Beschlussvorlage nicht folgen wollen, werde sie umgehend eine Mithaftung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister ablehnen. Man rede bald 20 Jahre ohne eine Entscheidung über das Baumkataster.

 

Bürgermeister Spieckermann skizziert eine Möglichkeit, durch städtisches Bauhofpersonal eine Realisierung herbeizuführen. Er stellt fest, dass motivierte Fachkräfte vorhanden seien und man versuchen könnte in Eigenleistung binnen der kommenden zwei Jahre das Baumkataster erstellen zu lassen. Der Bürgermeister führt auch die Möglichkeit der Gewährung einer Leistungsprämie als Anreiz zur Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgabe an. Es müsse dann gesehen werden, wie die tägliche Arbeit dieser Kraft oder dieser Kräfte aufgefangen werden könnte. Er könne sich vorstellen, hierzu eine Gärtnerin oder einen Gärtner für zwei Jahre einzustellen, was bei einer Vergütungsgruppe von EG5 oder EG6 etwa 46.000 € Personalkosten p.a. ausmachen würde. Mit weiteren Kontrollen, die durch die Kolonnen durchgeführt werden könnten, würde nach Aufbau des Katasters so auch eine Fortschreibung gewährleistet sein.

 

Herr Dr. Böckenhauer führt zu der Verkehrssicherungspflicht aus und spricht sich für die vom Bürgermeister geschilderte Lösung aus.

 

Herr Vowe ist der Meinung, dass der Aufbau des Katasters in Eigenregie erfolgen solle und führt an, dass dieses nicht zwingend digital oder mittels eines GIS erfolgen müsse. Es gehe vorrangig darum, die Prüfabläufe und Kontrollen aus versicherungstechnischer Sicht zu dokumentieren.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion werden die tariflichen Möglichkeiten sowie die Vor- und Nachteile der Gewährung einer Leistungsprämie gegenüber einer befristeten Höhergruppierung erörtert und ob mit der Erstellung und Pflege des Katasters bereits ausreichend Stellenanteile für eine Höhergruppierung gegeben seien. Ferner werden etwaige Synergieeffekte im Zusammenhang mit der zukünftig auszubauenden Anlagenverwaltung und dem Inventarwesen angesprochen.

 

Herr Kahl schlägt vor, die Vorlage zurückzuweisen und neu aufbereiten zu lassen.

 

Herr Holtfester subsumiert den Diskussionsverlauf und schlägt vor, die Möglichkeiten zur Aufstellung und Weiterführung des Baumkatasters in Eigenleistung prüfen zu lassen und diese dem Hauptausschuss erneut vorzulegen.

 

Frau Weise formuliert einen Beschlussvorschlag dahingehend, als dass der Hauptausschuss die Erstellung des Baumkatasters und die nachfolgenden Verkehrssicherheitskontrollen für erforderlich erachtet und die benötigten Mittel und Stellen in den Haushalt einzustellen sind.

 

Frau Giszas macht deutlich, dass sie ohne weitere konzeptionelle Planungsreife in der Angelegenheit keine Mittelbereitstellung und Stellenplanerweiterung mittragen werde.

 

Der Vorsitzende lässt wie folgt abstimmen:

 

 

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Beschluss:  

Die Möglichkeiten zur Aufstellung und Fortschreibung eines Baumkatasters in Eigenleistung sind zu prüfen und dem Hauptausschuss erneut zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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