Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2234/19  

 
 
Betreff: Digitales Baumkataster
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
19.06.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   

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Sachverhalt:

So wie private Grundstückseigentümer sind auch Kommunen gefordert, die Verkehrssicherheit auf ihren Grundstücken zu gewährleisten und Schäden, beispielsweise durch Bäume, durch regelmäßige Kontrollen und das Beseitigen von Gefährdungspotenzialen zu minimieren.

Das bedeutet, dass nachweisbare Maßnahmen (Baumpflege, Fällung) ergriffen werden, damit niemand im Zuständigkeitsbereich der Kommune (öffentliche Flächen) durch Unfälle zu Schaden kommt oder Sachschäden entstehen. Die Verkehrssicherheitskontrollen sind entsprechend den Anforderungen von Gerichten und Versicherungen zu dokumentieren und bei Bedarf nachzuweisen.

Anfang der 2000-er Jahre wurde von einer Landschaftsarchitektin im Rahmen einer zweijährigen AB-Maßnahme der städtische Baumbestand aufgenommen und kartiert. Da zu dieser Zeit die Digitalisierung der Verwaltung noch am Anfang stand, liegt das Baumkataster nur in Papierform vor. Es füllt insgesamt 18 Aktenordner, ist schlecht handhabbar und auch nicht mehr aktuell. Die Zahl der seinerzeit kartierten Bäume lag bei 7.038.

In der Praxis der letzten 20 Jahre wurde die Verkehrssicherheit des Baumbestandes folgendermaßen gewährleistet:

 

  • Bauhofmitarbeiter bzw. Gärtner melden auffällige Bäume aus ihren Revieren an das Sachgebiet Grünanlagen; Umwelt
  • in seltenen Fällen melden Bürger/Gäste schadhafte Bäume an das Sachgebiet Grünanlagen/Umwelt
  • das Sachgebiet Grünanlagen/Umwelt ermittelt/erkennt Bäume mit Sanierungsbedarf bzw. Bäume mit Gefährdungspotenzial
  • für anschließende Baumpflegemaßnahmen oder Fällungen werden geeignete Fachfirmen eingesetzt oder Bauhofmitarbeiter erledigen diese Arbeiten (Ausleihe eines Hubsteigers)

 

In den zurück liegenden Jahren ist es glücklicherweise nie zu Personen- und sehr selten zu Sachschäden gekommen.

Damit dies auch so bleibt und weil wir dazu verpflichtet sind, muss mit Hilfe eines flächendeckenden, digitalen Baumkatasters der im städtischen Eigentum stehenden Bäume eine systematische, regelmäßige Baumkontrolle eingeführt werden.

 

Der Planungs- Bau- und Umweltausschuss hatte im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 der Bereitstellung von 125.000 € im Verwaltungshaushalt für die Erstellung eines Baumkatasters bereits zugestimmt. Der Ausschuss hat die Bereitstellung der Mittel jedoch noch unter den Vorbehalt gestellt, dass die Verwaltung zunächst die wirtschaftlichste Variante ermittelt. Dadurch sind die Mittel dann versehentlich nicht in den Haushaltsbeschluss der StvV gelangt und müssen nach Entscheidung für die wirtschaftlichste Art der Umsetzung im NTHH 2019 bereitgestellt werden.

 

Grundsätzlich gibt es zwei Alternativen:

 

  • Anstellung einer oder zweier Fachkräfte (für einen befristeten Zeitraum)
  • Vergabe des Katasters an eine geeignete Fachfirma

 

Gemeinsam mit der Personalabteilung wurden erforderliche Qualifikationen und zu zahlende Entgelte für entsprechende Fachkräfte ermittelt. Für die Anlegung eines Baumkatasters kommen z.B. Baumschulmeister, Meister des Garten- und Landschaftsbau oder Forstwirte in Frage. Die Personalkosten belaufen sich je nach Vergütungsgruppe (EG 8 bis EG 10) auf 51.357,- € bis 64.352,- € jährlich. Hinzu würden Kosten für Fortbildung und Ausrüstung (z.B. Leihe Hubsteiger) kommen, die mit etwa 30.000 € beziffert werden.

Für die Erstaufnahme des städtischen Baumbestandes ist mit 2 bis 3 Jahren zu rechnen, so dass von einem Gesamtaufwand zwischen 158.000 und 190.000 € brutto auszugehen ist.

Dass eine entsprechende Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ist bei dem herrschenden Fachkräftemangel jedoch zweifelhaft. Die Befristung der Stelle und der evtl. erforderliche Umzug nach Neustadt erschweren die Personalsuche zusätzlich.

 

Alternativ könnte die Erstellung des Baumkatasters an eine Fachfirma vergeben werden. Hierzu angefragte Firmen bzw. Fachleute haben übereinstimmend die Kosten für die Erstaufnahme der Bäume mit 10,- € netto pro Baum beziffert. Bei rund 7.000 städtischen Bäumen ergeben sich Kosten von etwa 70.000,- € netto. Hinzu kommen Nebenkosten für Hard- und Software, so dass mit Gesamtkosten von 105.000 € brutto gerechnet werden muss. Mit einem angepassten Leistungsverzeichnis kann der geeignetste und wirtschaftlichste Bieter für die Erstellung des digitalen Baumkatasters gefunden werden.

 

Die Variante mit eigenem Personal ist also wesentlich teurer und dauert voraussichtlich auch länger. Von Vorteil könnte es lediglich sein, das dann geschulte Fachpersonal für die nachfolgenden laufenden Baumkontrollen weiter zu beschäftigen, falls dies mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt aber, die Ersterfassung mit der Erstkontrolle zunächst durch die preisgünstigere Fachfirma erbringen zu lassen und danach gesondert zu entscheiden, wie die laufenden Kontrollen personell abgesichert werden können.

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Beschlussvorschlag:

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ist eine fachlich geeignete Firma zu ermitteln, die für die Stadt Neustadt in Holstein ein digitales Baumkataster aller im öffentlichen Eigentum stehenden Bäume erstellt. Bäume in Knicks sowie Bäume im Wald entlang von Wegen sind in das Kataster einzubeziehen.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 105.000 € sollen im NTHH 2019 bereitgestellt werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

€ 105.000,- brutto  (geschätzt)

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein: X

Deckungsvorschlag:

Bemerkung:

Mittel im NTHH 2019 bereit stellen

 

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Anlage/n:

keine