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Auszug - Mittelbereitstellung und Stellenplanerweiterung für die Umstellung des Rechnungswesens von kameraler Haushaltsführung auf doppelte Buchführung / Einführung NKF (neues kommunales Finanzwesen)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:49 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2208/19 Mittelbereitstellung und Stellenplanerweiterung für die Umstellung des Rechnungswesens von kameraler Haushaltsführung auf doppelte Buchführung / Einführung NKF (neues kommunales Finanzwesen)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Beteiligt:112 Sachgebiet Personal
Bearbeiter/-in: Loesch, Maike  13 Koordination IT

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester erläutert die Vorlage und berichtet von der Vorberatung. Er führt zu den Inhalten der Informationsveranstaltung für die Selbstverwaltung vom 28.03.2019 aus, in der die wesentlichen Anforderungen – vor allem hinsichtlich des Personalbedarfs – sowie die notwendigen Meilensteine des Umstellungsprozesses durch Herrn Marc Neumann vom Kompetenzteam Verwaltungsmanagement Bordesholm (KOMMA) dargestellt wurden.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Schmidt geht auf die Vorteile für die Selbstverwaltung ein, die die Umstellung des Rechnungswesens mit sich bringen werde. Die Stadt Neustadt in Holstein müsse ihre Belastungen reduzieren, um weiterhin Zukunftsinvestitionen tätigen zu können. Dieses könne mit der Doppik erreicht werden. Er sei dankbar, dass die Verwaltung die Selbstverwaltung zu einem frühen Zeitpunkt mit der Informationsveranstaltung an das Thema herangeführt habe - viele Fragen der Politik konnten dadurch beantwortet werden. Das für die Umstellung benötigte Fachpersonal werde sich nicht mit befristeten Arbeitsverträgen finden lassen, und weitere Kommunen werden demnächst Ihre Stellen besetzen müssen. Neustadt in Holstein dürfe nicht die gleichen Fehler wie beispielsweise die Stadt Reinbek in der Umstellung des Rechnungswesens machen. Er spricht sich dafür aus, das Netzwerk zu den Gemeinden Ratekau und Ahrensbök auch hinsichtlich des Fachverfahrens und der Rahmenbedingungen weiter zu intensivieren, um von den Erfahrungen anderer profitieren zu können. Das Personal im Finanzbereich der Stadt sei stark belastet, so dass auch angesichts der Fürsorgepflicht der Stadt als Arbeitgeberin das Beschliessen der zwei zusätzlichen Stellen richtig sei. Er wiederholt, dass mit der Doppik die Stadtverordneten notwendige finanzpolitische Rahmen festlegen und Konsolidierungspotentiale erkennen werden. Angesichts des Finanzvolumens der jüngsten Beschlusse dürfe man jedoch mit den Einsparungsbemühungen nicht erst bis zur erfolgten Umstellung warten. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Frau Giszas zeigt sich angesichts des Redebeitrages von Herr Schmidt überrascht, da dieser in Teilen erheblich von den Vorberatungsinhalten des Hauptausschusses abweiche. Die ausgabeintensiven Beschlüsse habe im Übrigen die Stadtverordnetenversammlung und damit auch die CDU-Fraktion getroffen. Wenn man anfangen wolle, über Einsparungen zu beraten, müsse man auch dieses gemeinsam tun. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

 

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Beschluss:  

Die Mittel für:

-          den Erwerb und die Einführung (inklusive Anwenderschulungen) einer neuen Finanzsoftware in Höhe von ca. 100 - 110 TEUR in 2019/2020

-          Ausschreibung und Einstellung von zwei Vollzeitstellen für die Anlagenbuchhaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in 2019 für ca. 115 TEUR p.a.

-          die externe Projektbegleitung, Schulungen und Beratung durch das Kompetenzteam Verwaltungsmanagement Bordesholm (KOMMA) in Höhe von ca. 50 TEUR für den Zeitraum von 2019-2023

werden bewilligt und in den entsprechenden Haushalten bereitgestellt. Die 2 Stellen werden in den Stellenplan 2020 aufgenommen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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