Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der stellvertretende Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Albers erläutert die Vorlage und führt zu den wesentlichen Punkten des Vertrages und der städtebaulichen Regelungen sowie zu den Vorberatungsergebnissen aus.
Bürgerbeteiligung: keine
Diskussion: keine
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag mit folgenden Änderungen mit dem Erschließungsträger abzuschließen: In § 2 Abs. 3 ist lit. e) zu streichen. In § 3 Abs. 3 ist vor dem Wort „erfolgen“ das Wort „zu“ einzufügen. In § 11 Abs. 2 sind die Worte „bis zu einem Jahr“ durch die Worte „mindestens für die Dauer eines Jahres“ zu ersetzen. In der Anlage 8 (Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB) sind die Nummern der Paragraphen 8 bis 10 durch die Nummern 7 bis 9 zu ersetzen. In § 3 Abs. 3 dieses Vertrages sind die Worte „eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens“ durch die Worte „verwaltungsgerichtlicher Verfahren“ zu ersetzen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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