Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:49 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2186/19 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander

Herr Gerthenrich erklärt sich als Elternteil eines eine städtische Kindertagesstätte besuchenden Kindes vor der Beratung zu diesem TOP für befangen und verlässt den Raum.

 

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel erläutert die Vorlage und führt zu den Gebühren und der Beteiligung des Arbeitskreises aus.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Kasten lobt die Arbeit der Verwaltung und des Arbeitskreises sowie der vorberatenden Gremien. Die Gebührenanpassung stelle sich stets als schwierige Angelegenheit dar, da verschiedene wichtige Aspekte aufeinander prallen. So sollen auf der einen Seite die Familien durch gute Betreuung entlastet und auf der anderen Seite der städtische Haushalt berücksichtigt werden. Er vergleicht die Gebührenanteile und erinnert, dass nach Satzung bis zu 40% Elternanteil möglich sei. Herr Kasten weist darauf hin, dass die festgestellten Kostenbeiträge in der Regel geringer als deren vorherigen Kalkulation ausfallen würden. Angesichts der landesseitig beabsichtigten Obergrenzeneinführungen bestehe für die Stadt zudem die Gefahr, Kosten über die Deckelung hinaus alleine tragen zu müssen, wenn sich das Land nicht beteiligen werde. Die Stadt werde zudem weitere Mittel für die vom Landesgesetzgeber dann eingeforderte Qualität ihrer Einrichtungen bereitstellen müssen. Das Niedrighalten der Elternbeiträge stelle eine freiwillige Leistung dar. Die Stadt habe über die Elterngruppe hinaus weitere Empfänger anderer freiwilliger Leistungen, die zu berücksichtigen seien. Im Falle eines nicht ausgeglichenen Haushaltes werde die Kommunalaufsicht auf eine entsprechende Erhöhung der Elternbeiträge bestehen müssen.

 

Herr Drechsler würdigt ausführlich die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher und hebt den gesellschaftlichen Stellenwert der Kindererziehung hervor. Seinen Ausführungen nach beziehe sich die Formulierung „[…] ab der achten Woche nach dem Geburtstermin […]“ im neu zu fassenden § 1 Abs. 1a jedoch ausschließlich auf Geburten durch Kaiserschnitte, so dass dieser zu ändern sei in „[…] ab der achten Woche nach dem Tag der Geburt […]“. Anderenfalls würden Kinder, die nicht durch Kaiserschnitt geboren wurden, klar durch diese Regelung ausgegrenzt. Er beantragt die entsprechende Änderung der Änderungssatzung.

 

Frau Spiegel verdeutlicht, dass mit der in der Änderungssatzung gewählten Formulierung ungeachtet deren medizinischen Verwendung ausschließlich der Tag der Geburt gemeint sein könne; es werde kein Kind ausgegrenzt. Sie schlägt die Formulierung „[…] ab der achten Woche nach der Geburt […]“. vor.

 

Herr Drechsler zieht seinen Antrag zurück.

 

Herr Raloff erläutert, dass die vorgebrachten Argumente aus praktischer Sicht ohne weitere Berücksichtigung bleiben könnten.

 

Frau Giszas moniert, dass, selbst vor dem Hintergrund der zukünftigen Deckelung der Elternbeiträge durch das Land, Herr Kasten wiederholt im Rahmen der Gebührenänderungen zu den Kindertagesstätten betonen würde, dass die Stadt unter einer 30%-igen Elternbeteiligung bleibe und 40% möglich seien. Er stelle damit stets die einstimmigen Ergebnisse des Arbeitskreises und der vorberatenden Ausschüsse in Frage. Mit der landesseitigen Obergrenzeneinführung werde daneben, wie auch bei den Ausbaubeiträgen, der Bevölkerung durch die Landesregierung ein Geschenk gemacht, dessen Kosten die Kommunen in Schleswig-Holstein zu tragen hätten.

 

Herr Greve empfiehlt, dass die ihm als ein von der Stadtverordnetenversammlung entsandtes Mitglied im Städteverband vorliegenden „Eckpunkte in der Kitareform“ durch den Bürgermeister den interessierten Stadtverordneten zur Verfügung gestellt werden und dem Protokoll als Anlage beizufügen. Der Hauptausschuss solle zudem grundsätzlich die Aufarbeitung und Weitergabe der durch den Städteverband zur Verfügung gestellten Informationen für die Stadtverordnetenversammlung in Erwägung ziehen.

 

Der Vorsitzende lässt über den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:  

Der anliegenden 1. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "'Am Kaiserholz" zum 01.05. und zum 01.08.2019 wird zugestimmt.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Herr Gerthenrich betritt nach der Abstimmung wieder den Raum.

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1