Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2186/19  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
26.03.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten (offen)   
Hauptausschuss Vorberatung
03.04.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
16.05.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gem. § 25 Abs. 3 KiTaG sollen Eltern einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtungen entrichten. Als angemessen gilt nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände des Landes Schleswig-Holstein ein Elternanteil von mindestens 30 % der nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ermittelten Betriebskosten je Platz. Dieser Mindestbeitrag wird auch vom Gemeindeprüfungsamt gefordert.

 

Der auf Beschluss des Ausschusses vom 17.11.2015 gegründete Arbeitskreis hat am

12.03.2019 getagt. In der Sitzung am 12.03.2019 wurden die von der Verwaltung kalkulierten

Gebührensätze unter Berücksichtigung der geplanten Mehrkosten für 2019 vorgestellt (vgl. Anlage 3 und 4). In der Sitzung wurde über die Vorschläge der Verwaltung eingehend beraten.

 

Das städtische Defizit im Ü3 Bereich belief sich im Jahr 2018 auf 1.123.598,75 € (4.567,47 € pro Kind). Im Ü3 Betreuungsbereich betrug der Elternanteil 2018 23,99 %. Unter Berücksichtigung der Vorschläge des Arbeitskreises wird der Elternanteil an den Gesamtkosten im Ü3 Bereich im Jahr 2019 höchstens 24,25 % betragen. Da die Erhöhung der Beiträge erst zum 01.08.2019 erfolgt, wird der Elternanteil im Jahr 2019 voraussichtlich noch geringer sein.

 

Das städtische Defizit im U3 Bereich belief sich im Jahr 2018 auf 201.376,16 € (5.034,40 € pro Kind). 

 

Der Elternanteil bei den Krippengebühren im Jahr 2018 betrug 20,44 %. Unter Berücksichtigung der Vorschläge des Arbeitskreises wird der Elternanteil an den Gesamtkosten im U3 Bereich im Jahr 2019 höchstens 21,96 % betragen. Da die Erhöhung der Beiträge erst zum 01.08.2019 erfolgt, wird der Elternanteil im Jahr 2019 voraussichtlich noch geringer sein.

 

Bei den Vorschlägen des Arbeitskreises haben Elternvertreter der städtischen Kindertagesstätten mitgewirkt.

 

Die Gebührenanpassung soll zum 01.08.2019 in Kraft treten.

Darüber hinaus ist es erforderlich die Satzung zum 01.05.2019 anzupassen, da in der Schatzinsel zu diesem Datum Krippenplätze erstmals eingerichtet werden.

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Beschlussvorschlag:

Der anliegenden 1. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "'Am Kaiserholz" zum 01.05. und zum 01.08.2019 wird zugstimmt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

1. Änderungssatzung

1. Änderungssatzung mit Änderungsmarkierungen

Kalkulation Ü3

Kalkulation U3

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich 1. Änderungssatzung Kita (26 KB) PDF-Dokument (55 KB)    
Anlage 4 2 öffentlich 1.Änderungssatzung Kita mit Änderungsmarkierungen (26 KB) PDF-Dokument (56 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich 20190313 Ü3 Arbeitskreis (358 KB)      
Anlage 1 4 öffentlich 20190313 U3 Arbeitskreis (351 KB)