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Auszug - Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:49 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2182/19 Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges),
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der stellvertretende Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Albers erläutert die Vorlage und den Vorberatungsbeschluss.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

keine

 

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges) und die Begründung werden in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, mit folgender Änderung gebilligt: Die rückwärtige Baugrenze wird bei allen Grundstücken im östlichen Geltungsbereich, bei denen sie bisher in einem Abstand von 5 m von der Grundstücksgrenze festgesetzt ist, in einem Abstand von 3 m von der Grundstücksgrenze festgesetzt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen sind von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die von der Änderung oder Ergänzung betroffen sind, einzuholen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

3. Es wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Frau Giszas und Herr Holtfester sind bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

 

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