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Auszug - Bebauungsplan Nr. 61 "Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße", hier: Entwicklung des Sondergebietes "Sport und Freizeiteinrichtungen"  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:21 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2179/19 Bebauungsplan Nr. 61 "Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße",
hier: Entwicklung des Sondergebietes "Sport und Freizeiteinrichtungen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Beteiligt:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard  5 Tourismus-Service

Frau Weise erläutert ausführlich die Vorlage, den Beschlussvorschlag und die Vorberatung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses.

 

Bürgermeister Spieckermann ergänzt, dass die bislang drei vorstellig gewordenen Interessenten in das Interessenbekundungsverfahren einbezogen werden.

 

Herr Schmidt zeigt sich verwundert, dass erst ein Interessenbekundungsverfahren initiiert werden soll, obwohl bereits Interessenten da seien. Er bittet um Erläuterung des Verfahrensablaufes in zeitlicher Hinsicht und spricht sich für die Einbeziehung einer die Verwaltung bindenden Frist hierfür in Punkt 2 des Beschlussvorschlages aus.

 

Frau Weise schildert, dass das Interessenbekundungsverfahren als nicht vergaberechtliches Verfahren weder an Fristen noch Schwellenwerte gebunden sei. Es gehe darum, an die Presse zu gehen, Investoren zu suchen und mit der Liegenschaftsabteilung zusammen über Interessierte mit entsprechenden Nutzungskonzepten abzuwägen. Es gäbe zwar bereits drei Interessenten, aber diese kämen aus dem näheren Umfeld. Man wolle auch anderen Investoren Möglichkeiten bieten, was letztlich im Interesse der Stadt sein müsse.

 

Herr Kasten moniert, dass die Vorlage erst nach einem ¾ Jahr nach Rückerlangung des Grundstückes in die Gremien gegeben worden sei. Die ersten Gespräche seien noch unter der Vorgängerin des Bürgermeisters im Sommer geführt worden; die Investoren müssten sich jetzt auf den Arm genommen fühlen. Pelzerhaken brauche eine Verstärkung der touristischen Infrastruktur, brauche Unterbringungsmöglichkeiten und Hotels auch jenseits von 60 Betten. Es gelte jetzt, sich hier zügig, auch mit der Selbstverwaltung zusammen, an die weitere Umsetzung zu machen.

 

Herr Kahl hält dem entgegen, dass das Gelände zuvor auch bereits jahrelang brach lag. Die Stadt könne sich in Ruhe Gedanken machen und müsse nicht befürchten, dass einer der Interessenten vorschnell abspringen würde. Für eine vernünftige Entwicklung für Pelzerhaken sei das Interessenbekundungsverfahren die richtige Wahl; man habe nicht umsonst das Gebiet als Sondergebiet Sport und Freizeit ausgewiesen.

 

Frau Weise führt bezugnehmend auf Herrn Kastens Vorwurf aus, dass aufgrund der Vielzahl der zu behandelnden Projektpunkte für den PUBA bislang kein Raum für eine frühere Behandlung im Fachausschuss und nur bedingt Personalkapazität für dessen Vorbereitung vorhanden gewesen sei.

 

Herr Spieckermann schlägt diesbezüglich vor, einen detaillierten und konkreten Zuständigkeits- und Zeitplan für das Interessenbekundungsverfahren dem Hauptausschuss noch im Mai vorzulegen.

 

Herr Vowe gibt zu bedenken, dass der Vorbesitzer der Fläche 15 Jahre lang nichts in Richtung Sport und Freizeit plante, weil er vermutlich auf eine Änderung des B-Planes spekulierte. Mittlerweile seien die damaligen Nutzungskriterien durchaus veraltet und nicht marktgerecht. Wohl aus diesem Grunde hätten die jetzigen Interessenten ebenfalls nichts mit dem Grundstück anfangen können. Ein Interessenbekundungsverfahren halte er aus diesen Gründen für überflüssig. Über kurz oder lang müsse die Stadt den B-Plan ändern.

 

Herr Wichelmann spricht sich dafür aus, weiter an den vorgesehenen Nutzungsarten festzuhalten, um touristisch und saisonverlängernd in Pelzerhaken agieren zu können. Erst wenn das Interessenbekundungsverfahren nicht greife, müsse man die Änderung des B-Planes in Erwägung ziehen.

 

Herr Vowe entgegnet, dass saisonverlängernde Maßnahmen an der Stelle mit den alten Vorgaben nicht umsetzbar seien.

 

Herr Schmidt wiederholt seine Forderung, eine Zeitachse für den Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens in den Beschluss aufzunehmen.

 

Nach weiterer Diskussion erinnert Herr Holtfester an den einstimmigen Vorberatungsbeschluss des Fachausschusses und die Zusage des Bürgermeisters, einen konkreten Zuständigkeits- und Zeitplan für das Interessenbekundungsverfahren dem Hauptausschuss noch im Mai vorzulegen. Er lässt über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1.An dem im B-Plan Nr. 61 festgesetzten „Sondergebiet Sport- und Freizeiteinrichtungen“ und den gem. Nr. 1.7 der textlichen Festsetzungen zulässigen Nutzungen soll festgehalten werden.

 

2.Die Verwaltung wird gebeten, ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren durchzuführen mit dem Ziel, einen geeigneten Investor zu finden.

 

3.Bis zur Veräußerung der Fläche soll diese temporär als provisorischer Überlauf-Parkplatz genutzt werden, wobei die hierfür erforderlichen Investitionen so gering wie möglich zu halten sind.

  

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

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