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Auszug - 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2186/19 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander

 

Frau Spiegel führt in den Tagesordnungspunkt ein. Sie erklärt, dass seit einigen Jahren sich ein Arbeitskreis, bestehend aus Fraktionsvertretern, Elternvertretern, Kitaleitung und Verwaltung, mit der Ausarbeitung von Gebührenvorschlägen befasst.

 

Anschließend erläutert Herr Fenner die Vorlage und die Kostensteigerung. Gem. § 25 Abs. 3 KiTaG soll seitens der Eltern ein angemessener Beitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtungen entrichten werden. Als angemessen gilt nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände des Landes Schleswig-Holstein ein Elternanteil von mindestens 30 % der nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ermittelten Betriebskosten je Platz. Dieser Mindestbeitrag wird auch vom Gemeindeprüfungsamt gefordert.

 

Weiterhin führt Herr Fenner aus, dass die von der Verwaltung vorgestellten kalkulierten Gebührensätze unter Berücksichtigung der geplanten Mehrkosten für 2019 im gegründeten Arbeitskreis eingehend beraten wurden. Hierbei ist festzustellen, dass im Jahr 2018 der Elternanteil

im Ü3-Betreuungsbereich 23,99 % betrug und im Jahr 2019 höchstens 24,25 % betragen wird.

Der Elternanteil bei den Krippengebühren im Jahr 2018 betrug 20,44 % und wird 2019 höchstens 21,96 %. betragen. Somit ist festzustellen, dass die Elternanteile im Ü3- sowie U3-Be-treuungsbereich für 2019 voraussichtlich noch geringer sein werden, da die Erhöhung erst zum 01.08.2019 erfolgt.

 

Abschließend informiert Herr Fenner über die Änderung zur Kita-Finanzierung. Demnach soll nach Medieninformation des Landes das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2019 ins Kabinett gehen und im September in die parlamentarischen Beratungen. Das Gesetz, welches zum 01.08.2020 in Kraft treten soll, enthält u.a. folgende Punkte:

 

Stärkung und Entlastung von Familien/Eltern:

Es werden Höchstbeträge für Halbtagsplätze in Ü3-Bereich von max. 145 € und U3-Bereich von max. 180 € sowie für Ganztagsplätze in Ü-Bereich von max. 288 € und U3-Bereich von max

233 € angestrebt.

 

Wegfall „Krippengeld“ von 100 €

 

Beitragsfreiheit für Empfänger von Sozialleistungen nach Bundesrecht ab 01.08.2019.

 

 

Entlastung der Kommunen durch Einführung einer verlässlichen Finanzierung:

Zusätzliche Landesmittel sowie Einführung eines landesweit einheitlichen transparenten Finanzierungssystems „Standard-Oualität-Kosten-Modells“ (SQKM).

 

Die gestellten Fragen seitens der Anwesenden werden durch die Verwaltung beantwortet.

 

 

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Beschluss: 

Der anliegenden 1. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "'Am Kaiserholz" zum 01.05. und zum 01.08.2019 wird zugstimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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