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Auszug - Ausbau der Kita-Betreuung, hier: provisorische Einrichtung von Krippenplätzen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Neustädter Bucht
Ort: Steinkamp 5, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2158/19 Ausbau der Kita-Betreuung, hier provisorisch Einrichtung von Krippenplätzen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel erläutert die Vorlage und führt unter Hinweis auf die Umgestaltung der Schulstraße und der weiteren Überplanung des Nördlichen Lüb’schen Mühlenbergs zu dem Provisorium aus.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Heckel zeigt sich in Anbetracht des knappen Zeitfensters zum Maßnahmenbeginn verwundert, dass zu den benötigten Krippenplätzen verwaltungsseitig nicht früher und langfristiger geplant worden sei. Zudem wisse man nicht, ob bereits im kommenden Jahr eine Kindertagesstätte im Nördlichen Lüb’schen Mühlenberg eröffnet werden könne.

 

Frau Spiegel erklärt die Schwierigkeiten in der Planung, die für Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren vorhanden seien. Aufgrund diverser Faktoren könne hier meist nur kurzfristig agiert werden. Die Bedarfsplanung des Kreises gehe darüber hinaus am tatsächlichen Bedarf vorbei und müsse als spekulativ angesehen werde. Sehr viel wesentlicher sei indes die Frage, ob eine Unterbringung von Krippenkindern räumlich zusammenhängend mit dem Betreuungsangebot für Kindergartenkinder zu realisieren sei. Dieses sehe Sie aus fachlicher Sicht kritisch. Die städtischen Kindergärten seien bereits sehr groß, Krippengrößen könnten nicht in dieser Größe realisiert werden. Abschließend sei auch festzuhalten, dass der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege auch mit dem durch das Provisorium aufgestockte Gesamtvolumen nicht abgedeckt werden könne.

 

Bürgermeister Spieckermann unterstreicht, dass planbare Faktoren seitens des Amtes für gesellschaftliche Angelegenheiten sehr wohl berücksichtigt werden, für den Altersbereich U3 jedoch mit vielen unabsehbaren Variablen agiert werden müsse.

 

Herr Greve erklärt, dass er die Kritik hinter der Nachfrage Herrn Heckels nicht verstehen könne. Er stimmt der Aussage zu, dass die Kreisbedarfsplanung an der Realität vorbei gehe. Die Planungen einer Kindertagesstätte im Nördlichen Lüb’schen Mühlenberg bezeichnet er als ein gemeinsames Ideenwerk, was später zu realisieren sei. Bis dahin müsse jetzt ein Provisorium beschlossen werden. Die Personalrekrutierung werde sich ohnehin schwer gestalten.

 

 

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Beschluss:  

1.Der Errichtung eines Provisoriums für bis zu drei Krippengruppen hinter der Schatzinsel in Modulbauweise wird zugestimmt.

2.Die finanziellen Mittel werden im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes zur Verfügung gestellt.

3.Das notwendige Personal soll über den Stellenplan 2019 hinaus eingestellt werden.

4.Die Stellen werden im Stellenplan 2020 ausgewiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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