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Auszug - B-Plan Nr. 90 "Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 21
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Neustädter Bucht
Ort: Steinkamp 5, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2132/19 B-Plan Nr. 90 "Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert die Vorlage und den Beschlussvorschlag. Er führt zu den Planungen der Kindertagesstätte, den Regelungen der Quote zum Sozialen Wohnungbau und den Perspektiven zu einem Kreisverkehr für den Ostring / Oldenburger Straße aus.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Hoppert fragt, ob der Kreisverkehr verbindlich weiter geplant werde.

 

Frau Weise erläutert, dass im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses das Land als Träger öffentlicher Belange beteiligt werde. Man habe im Vorwege die Fühler ausgetreckt; das Land sei sich bewusst, dass hier ein Unfallschwerpunkt vorhanden sei, dessen Verkehrsströme planerisch zu behandeln seien. Man dränge auch hinsichtlich der Kostenverteilungen auf landesseitige Einplanung. Eine zeitliche Aussage könne hingegen nicht gemacht werden.

 

Herr Greve wirft ein, dass die Festlegung der Quote zum Sozialen Wohnungsbau als definitive Aussage der Stadtverordnetenversammlung und wesentlicher SPD-Inhalt nicht im Bebauungsplan aufgeführt sei.

 

Herr Vowe verweist hierzu auf die Inhalte der textlichen Begründung, Teil B, Punkt 1.2 (1).

 

Herr Greve ergänzt, dass die dort aufgeführten 40% der Gesamtwohnfläche, die mit Mitteln der sozialen Wohnungsraumförderung gefördert werden sollen, aus seiner Sicht nicht ausreichend sei und spricht sich für 50% aus.

 

Herr Heckel verweist hierzu auf die Vorberatungen im Fachausschuss, in denen besagte 50% keine Mehrheit gefunden hätten.

 

Bürgermeister Spieckermann ergänzt, dass analog zum Vorgehen beim B-Plan 83 (Südlicher Lüb’scher Mühlenberg) ein entsprechender städtebaulicher Vertrag noch im Mai 2019 erwartet werden könne.

 

 

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Beschluss:  

1.Der Entwurf des B-Planes Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den Fassungen, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.

 

2.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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