Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zu dem Bebauungsplan Nr. 90 der Stadt Neustadt in Holstein eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses abzuwägen. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den Fassungen, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des B-Planes Nr. 90 Entwurf der Begründung Abwägungsvorschlag
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