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Auszug - 3. Änderung B-Plan Nr. 19 "Am hohen Ufer", hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2130/19 3. Änderung B-Plan Nr. 19 "Am hohen Ufer",
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Herr Buchwald erläutert, dass die Umstellung auf die BauNVO 2017 – wenn überhaupt - ausschließlich Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Ferienwohnungen habe. Durch die Umstellung werden Ferienwohnungen weiterhin zulässig sein, sofern nicht das gesamte Gebäude durch diese genutzt werde.

 

Bürgerbeteiligung:

Auf die Frage von Frau Giszas, was passiere, wenn ein Gebäude vollständig durch Ferienwohnungen genutzt werde, antwortet Herr Buchwald, dass eine solche Nutzung nicht zulässig und damit rechtswidrig wäre, es sei denn, sie genießt durch frühere Genehmigung Bestandschutz.

 

Auf die Frage von Frau Giszas nach dem Bestandsschutz antwortet Herr Buchwald, dass vorhandene und ausgeübte Nutzungen Bestandsschutz genössen, sofern sie genehmigt worden seien. Eine zulässige Nutzung könne auch nachträglich durch Genehmigung oder Anzeige legalisiert werden.

 

Da keine weiteren Fragen vorliegen, verliest Herr Heckel den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 19 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 3. Änderung des B-Planes Nr. 19 für das Gebiet „Am hohen Ufer“, bestehend aus der Umstellung auf die BauNVO 2017, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung  eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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