Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2130/19  

 
 
Betreff: 3. Änderung B-Plan Nr. 19 "Am hohen Ufer",
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
24.01.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
28.02.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Der Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 19 hat in der Zeit vom 22.11.2018 bis zum 21.12.18 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die während dieser Frist und die bereits zuvor eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen.

 

Inhaltlich besteht die 3. Änderung nicht aus einer Änderung der Planzeichnung oder der textlichen Festsetzungen, sondern lediglich in einer Umstellung von der BauNVO 1990 auf die BauNVO 2017. Dies ist sicherheitshalber erforderlich, um eine eindeutige Rechtslage hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen zu schaffen. Auf die näheren Ausführungen hierzu in den Pkt. 2 und 3 der anliegenden Begründung wird verwiesen.

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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 19 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 3. Änderung des B-Planes Nr. 19 für das Gebiet „Am hohen Ufer“, bestehend aus der Umstellung auf die BauNVO 2017, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung  eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entwurf der Änderung

Entwurf der Begründung

Bedenken und Anregungen

Abwägungsvorschlag  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2019_01_09_Entwurf_Plan (80 KB) PDF-Dokument (128 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2019_01_09_Entwurf_Begr (2725 KB) PDF-Dokument (1820 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Bedenken_und_Anregungen (429 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Abwägungsvorschlag (27 KB) PDF-Dokument (67 KB)