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Auszug - Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III; Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2134/19 Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III; Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Bericht:

Frau Weise erinnert daran, dass dieses Thema bereits im PUBA beraten worden ist und dieser beschlossen hat, dass die städtische Stellungnahme konkreter gefasst werden solle und die von der Verwaltung vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen nicht Bestandteil der Stellungnahme sein sollen.

 

Herr Mittmann erläutert die aktuelle Stellungnahme, welche die Forderung enthalte, dass die Flächen der B-Pläne Nr. 83 (südlicher Lüb´scher Mühlenberg) und 90 (nördlicher Lüb´scher Mühlenberg) nicht als Flächen dargestellt werden sollen, welche die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfüllen.

Er informiert, dass die Stellungnahme nicht mehr in die StVV gehen werde, da Sie bis zum 28.02. abgegeben sein müsse.

 

Da keine Fragen vorliegen, verliest Herr Heckel den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

Die Stadt Neustadt in Holstein gibt zum Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III folgende Stellungnahme ab:

  1. Die Darstellung von großen Teilen des Neustädter Stadtgebietes in Karte 2, Blatt 2 als „Gebiet das die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfüllt“ ist zu korrigieren. Westlich des Ostrings hat die Stadt Neustadt in Holstein im Rahmen der Bauleitplanung zwei Baugebiete ausgewiesen (B-Pläne Nr.83 und 90), die aus dem Landschaftsplan der Stadt Neustadt in Holstein entwickelt wurden. Die Baugebietsflächen kommen deshalb als Eignungsfläche für ein künftiges LSG nicht in Frage. Die Darstellung muss entsprechend angepasst werden.
  2. Die an verschiedenen Stellen des LRP vorkommenden Darstellungen und textlichen Beschreibungen von Schutzgebietskategorien des Naturschutzes und die Darstellung von Hochwasserrisikogebieten und anderer natürlicher Gegebenheiten in Text und Karte wird zur Kenntnis genommen.
  3. Die Schienenhinterland-Anbindung der Festen Fehmarn-Belt-Querung sollte als geplantes großes Infrastrukturprojekt mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie dem Ausgleichsflächenbedarf im Landschaftsrahmenplan dargestellt werden.
  4. Die geplante 380 kV-„Ostküstenleitung“ sollte mit den Auswirkungen auf den Naturhaushalt und den Ausgleichserfordernissen Eingang in den Landschaftsrahmenplan finden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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