Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2134/19  

 
 
Betreff: Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III; Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Entscheidung
24.01.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Durch das Landschaftsplanungsgesetz vom 27.01.2014 wurden die Planungsräume in Schleswig-Holstein neu geordnet, so dass die Stadt Neustadt in Holstein nun im Planungsraum III liegt.

Für diesen Planungsraum wird der Landschaftsrahmenplan durch das Umweltministerium (MELUND) neu aufgestellt. Er besteht aus 3 Karten, einem Textteil sowie Erläuterungen. Er enthält die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene.

 

Der Landschaftsrahmenplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen und Eigentümern. Die Inhalte sind jedoch bei Planungen seitens der Behörden (Bauleitplanung, Landschaftsplanung) zu berücksichtigen.

Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes ist vom Kabinett verabschiedet worden. Das öffentliche Beteiligungsverfahren wird vom MELUND online unter https://bolapla-sh.de sowie durch öffentliche Auslegung durchgeführt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadt Neustadt in Holstein gibt zum Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III folgende Stellungnahme ab:

  1. Die Darstellung von großen Teilen des Neustädter Stadtgebietes in Karte 2, Blatt 2 als „Gebiet das die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfüllt“ ist zu korrigieren. Westlich des Ostrings hat die Stadt Neustadt in Holstein im Rahmen der Bauleitplanung zwei Baugebiete ausgewiesen (B-Pläne Nr.83 und 90), die aus dem Landschaftsplan der Stadt Neustadt in Holstein entwickelt wurden. Die Baugebietsflächen kommen deshalb als Eignungsfläche für ein künftiges LSG nicht in Frage. Die Darstellung muss entsprechend angepasst werden.
  2. Die an verschiedenen Stellen des LRP vorkommenden Darstellungen und textlichen Beschreibungen von Schutzgebietskategorien des Naturschutzes und die Darstellung von Hochwasserrisikogebieten und anderer natürlicher Gegebenheiten in Text und Karte wird zur Kenntnis genommen.
  3. Die Schienenhinterland-Anbindung der Festen Fehmarn-Belt-Querung sollte als geplantes großes Infrastrukturprojekt mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie dem Ausgleichsflächenbedarf im Landschaftsrahmenplan dargestellt werden.
  4. Die geplante 380 kV-„Ostküstenleitung“ sollte mit den Auswirkungen auf den Naturhaushalt und den Ausgleichserfordernissen Eingang in den Landschaftsrahmenplan finden. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Planungsräume I-V (bis Ende 2013) und I-III (ab 2014)

Stellung des Landschaftsrahmenplanes in der Planungshierarchie

Die neuen Landschaftsrahmenpläne für Schleswig-Holstein; Anlass, Struktur, Inhalte

Auszüge aus den Karten 1 bis 3

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Planungsräume I-V und I-III (233 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Stellung des LRP in der Planungshierarchie (176 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Die neuen LRP für S.-H. Anlass, Struktur, Inhalt (683 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Auszüge aus den Karten 1 bis 3 (786 KB)