Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - B-Plan Nr. 90 "Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2132/19 B-Plan Nr. 90 "Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Herr Heckel berichtet, dass der B-Plan Nr. 90 zwischenzeitlich in zwei Teile aufgeteilt gewesen sei, dass diese nun aber wieder zusammengefasst werden sollen und der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den gesamten B-Plan vorgesehen sei.

 

Herr Nagel erläutert die Planung anhand des Masterplanes, einer topographischen Karte und der aktuellen Entwurfsplanung. Er informiert darüber, dass die Fa. Semmelhack, die auch im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 den Geschosswohnungsbau errichten werde, auch hier einen Teil des Geschosswohnungsbaus errichten möchte, davon 40 % öffentlichl gefördert.

 

Die bisherige „2. Variante“ mit der direkten Anbindung des Baugebietes an den geplanten Kreisverkehr sei nicht zu empfehlen: Die Straße müsste tief in die steile Hanglage eingegraben werden, was nachteilig für das Landschaftsbild wäre, außerdem würden nur einseitig Grundstücke angebunden, was zu hohen Erschließungskosten führen würde.

 

Auf die Frage von Herr Heckel, ob der Kreisverkehr gebaut werden könne, antwortet Herr Rieger, dass dieser nach der Stellungnahme des LBV zulässig sei und sich das Land evtl. an den Kosten beteiligen werde. Herr Rietschel ergänzt, dass eine direkte Anbindung außerhalb der Ortsdurchfahrt (OD-Stein) nicht gewollt sei, ein Kreisverkehr jedoch errichtet werden könne.

 

Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von 32 ha, wovon aber nur 13 ha Nettobauland sind. Bei den übrigen Flächen handelt es sich sowohl um Ausgleichsflächen und öffentliche Grünflächen/Parkanlagen als auch um (weiß dargestellte) Flächen, die zu einem späteren Zeitpunkt als Ausgleichsflächen dienen können.

 

Herr Nagel erläutert Einzelheiten zur geplanten Bebauung (unterschiedliche Geschossigkeiten, und Gebäudetypen) und weist darauf hin, dass am Ostring eine neue Ortseingangssituation entstehe. Durch Verlegung des Ortsschildes könne die Geschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h reduziert werden. Die Verkehrszahlen aus der lärmtechnischen Untersuchung des WVK Neumünster aus dem Jahr 2012 sind aktualisiert worden, im B-Plan würden Lärmpegelbereiche festgesetzt.

 

Im Text wird festgesetzt, dass in einem speziellen Bereich mind. 40 % der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, mind. 10 % als Kleinstwohnungen und mind. 20 % der Wohnungen barrierefrei errichtet werden müssen. Ferienwohnungen und Anlagen für Verwaltungen werden hier ausgeschlossen.

 

Bürgerbeteiligung:

Auf die Frage einer Bürgerin, ob die Bushaltestelle und die Bäume am Ostring erhalten bleiben, antwortet Herr Nagel, dass die Bushaltestelle (evtl. an einem anderen Standort) erhalten bleibe. Die Bäume seien nicht zur Erhaltung festgesetzt, um eine Linksabbiegespur zu ermöglichen.

 

 

Diskussion:

Auf die Frage von Herrn Gerthenrich, ob die Kita nördlich oder westlich des RRB vorgesehen sei, antwortet Frau Weise, dass diese nun westlich des RRB vorgesehen ist, da hier die Erschließung bereits vorhanden ist und daher mit dem Bau schnell begonnen werden könne. Außerdem liegt die Kita hier zentral im gesamten Baugebiet.

 

Herr Heckel fordert, dass die 2. Anbindung an den Ostring anders gestaltet werde als die vorhandene Anbindung.

Herr Nagel antwortet, dass gegenüber dem Westpreußenring aufgrund der Topographie eine andere Situation vorliege als gegenüber der Kirchhofsallee. Eine Straßenverbreiterung für eine Abbiegespur sei vorgesehen.

 

Herr Greve schlägt vor, auch im östlichen Baugebiet II-geschossige Häuser vorzusehen, um mehr Einwohner zu generieren.

Herr Nagel antwortet, dass auch östlich der Haupterschließungsstraße II-geschossige Bebauung festgesetzt sind, lediglich ganz im Osten ist die Geschossigkeit auf ein Vollgeschoss begrenzt, um eine Einfügung des Baugebietes in das Landschaftsbild zu gewährleisten.

 

Herr Heckel verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:  

1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den Fassungen, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1