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Der Vorsitzende dankt der Verwaltung für die nachrichtliche Weitergabe des Planungsentwurfes, der den Gremienmitgliedern der Fachausschüsse erst in der Sitzung am 25.10.2018 vorgestellt worden sei. Der Hauptausschuss solle aufgrund voneinander abweichender Beschlüsse der Fachausschüsse in deren gemeinsamen Vorberatung nun die weitere Vorgehensweise zum Entwurf koordinieren.
Herr Slawski erläutert anhand der nachgereichten Präsentation des Planungsentwurfs ausführlich die in den Vorberatungen der Fachausschüsse, in den Abstimmungsgesprächen mit der Schulleitung der Jacob-Lienau Schule, der Leitung der Kita Schatzinsel und dem Ordnungsamt und der Beteiligung der Schülervertretung und der Lehrerkonferenz der Jacob-Lienau Schule erarbeiteten Inhalte. Er verdeutlicht, dass nur durch die Einbeziehung des Fußweges zur Kirchhofsallee sowie der Wendemöglichkeit die Aufnahme als städtebauliche Sanierungsmaßnahme möglich und damit förderungsfähig sei.
Herr Heckel führt zu einigen Kritikpunkten aus der jüngsten Vorberatung aus. Es werde vor allem befürchtet, dass durch die unmittelbar an den Fußwegen gelegenen Parkflächen Gefährdungen für auf dem Fußweg fahrradfahrenden Kinder ausgehe und die Bedarfsparkplätze für Veranstaltungen in der Aula nicht ausreichend bemessen seien. Er selbst spräche sich insgesamt für eine Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Bereich aus. Er hätte gerne die Präsentation mit der Vorlage zur Sitzung des PUBA zugestellt bekommen.
Herr Schmidt stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, den vorliegenden Beschlussvorschlag abzulehnen und die Gestaltungsplanung hinsichtlich des Erhalts der Anzahl der bestehenden Parkplätze und der Errichtung weiterer Bedarfsparkplätze zu überarbeiten. In seiner mündlichen Begründung führt er u.a. zu dem seiner Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigten Stellenwert der kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen in der Aula aus, zu denen die ältere Generation überwiegend mit Autos käme.
Frau Giszas bemängelt ebenfalls, dass der Entwurf selbst erst in der Vorberatungssitzung Ende Oktober vorgestellt worden sei und nicht vorher den Gremienvertretern zur Verfügung gestanden habe; dieses sei zuerst mit dem nachrichtlichen Versand zum Hauptausschuss erfolgt. Sie könne der Argumentation Herrn Schmidts zu den Parkflächen folgen und führt aus, dass weitere Flächen hierfür, bspw. durch Verlegung des Sandhügels hinter der Schule, möglich wären. Außerdem spricht sie sich gegen die Nutzung der Parkplätze durch die Anwohner des Rettiner Weges aus. Den vorgelegten Planungsstand wolle sie so noch nicht mittragen. /Einwendung lt. Niederschrift 05.12.18 Herr Kraatz fragt, wie sich die Ausgestaltungen zur Verkehrsberuhigung darstellen würden. Herr Slawski antwortet, dass hierzu noch keine Regelungen getroffen worden seien. Nach dem angestrebten Rückbau des Wendehammers sei die Straße ohnehin nur noch recht kurz.
Herr Kahl erklärt, dass er den gegenwärtigen Entwurf durchaus als umsetzungsfähig ansehe. Er stelle die Schulhofgestaltung und die Sicherheit der Kinder in den Vordergrund und nicht die Parkplätze.
Im weiteren Verlauf diskutiert der Hauptausschuss kontrovers die vorhandene und benötigte Zahl der ausgewiesenen Parkflächen und der Überlaufflächen/Bedarfsparkplätze und ob der Planungsentwurf die Ziele der Umgestaltung zu einer Schulhoffläche unter Wahrung der Anforderungen an die Verkehrssicherheit und des Parkraumbedarfs bei Veranstaltungen vereinen könne.
Herr Hendricks verdeutlicht als Rektor der Gemeinschaftsschule, dass er durchaus die Notwendigkeit sehe, für Aulaveranstaltungen ausreichend Bedarfsparkplätze vorzuhalten. Wichtig sei ihm jedoch, dass die Gemeinschaftsschule einen Schulhof für eine Schule ausweise. Dem sei gegenwärtig nicht so. Die aktuell asphaltierten Flächen beider Schulhöfe seien vorrangig als Parkplatzflächen konzipiert worden und ermöglichen nur schlecht eine Einbeziehung als Pausenbereiche in den Schulalltag. Mit dem gemeinsam erarbeiteten und nun vorgestellten Entwurf hingegen würde eine Umgestaltung zu einem Schulgelände mit schulgerechtem Gesamtinnenraum ermöglicht.
Herr Holtfester fasst die vorgebrachten Argumente zusammen und schlägt vor, den CDU-Antrag um die von Herrn Heckel eingangs dargelegten Sicherheitsbedenken zu den unmittelbar an den Fußwegen gelegenen Parkflächen zu ergänzen. Der Hauptausschuss ist sich uneinig, ob die Vorlage trotz bestehender Vorbeschlüsse durch den Hauptausschuss ändernd in die erneute Vorberatung der Fachausschüsse verwiesen werden kann oder dieses durch die Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden sei. Der Vorsitzende macht deutlich, dass der Hauptausschuss mit seinem Beschluss eine Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung abgebe. Herr Prieß ergänzt nach entsprechendem Einwand von Herrn Greve, dass der Kommentierung zu § 45 b (3) Gemeindeordnung nach der Hauptausschuss zur Stadtverordnetenversammlung Beschlussvorschläge mit eigenen Vorschlägen ergänzen könne, auch unabhängig davon ob ein Koordinierungsbedarf bestehe oder nicht.
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Beschluss: Der vorliegende Beschlussvorschlag VO/1844/17-1 wird abgelehnt. Es soll eine weitere Gestaltungsplanung mit folgenden Bedingungen durchgeführt bzw. untersucht werden: a)Die Anzahl der bestehenden Parkplätze ist zu erhalten. b)Darüber hinaus sind weitere Bedarfsparkplätze zu errichten. c) Die Ausgestaltung der unmittelbar an den Fußwegen gelegenen Parkflächen ist im Hinblick auf die Schulwegsicherheit zu überarbeiten.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 1Enthaltungen: 0
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