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Auszug - Neufassung der Straßenreinigungssatzung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 07.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:44 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2060/18 Neufassung der Straßenreinigungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:3-703-00/1
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia

Herr Slawski erläutert ausführlich die Vorlage und geht insbesondere auf die Zusammenfassung der Straßenreinigungssatzung und der Gebührensatzung, dem Zuständigkeitswechsel innerhalb der Verwaltung von der Steuerabteilung zum Bauamt, der Übertragung des Winterdienstes in diversen verkehrsberuhigten Bereichen auf die Anlieger, der Änderung des Gebührenmaßstabs von Frontmeter auf das Quadratwurzelverfahren, der Einführung getrennter Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst und der Festlegung öffentlicher Anteile, die an die örtlichen Verhältnisse angepasst sind, ein.

 

Frau Giszas fragt, ob die Straßenreinigung in den Fußgängerzonen von der Stadt vorgenommen werde.

Herr Slawski erklärt, dass die Stadt in den Fußgängerzonen lediglich die Straße reinige; die Reinigung der Gehwegbereich obliege den Anliegern.

 

Herr Sela zeigt sich erstaunt, dass bei dieser grundlegenden Entscheidung nicht der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss sowie der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten beteiligt worden seien.

 

Herr Slawski verdeutlicht, dass hier ein grundätzlicher, vorbereitender Arbeitsauftrag des Hauptausschusses für eine Neufassung der Straßenreinigungssatzung erfolgen solle. Die Fachabteilung benötige eine gut einjährige Vorbereitungsphase zur Umstellung der Abgabenkonten. Die weitere inhaltliche Ausgestaltung solle später im Fachausschuss erfolgen.

 

Herr Dr. Böckenhauer spricht sich ebenfalls für eine Behandlung durch den Fachausschuss aus. Zudem würde er gerne, auch wenn er nicht grundsätzlich der Aussage der Verwaltung hinsichtlich der Umstellung auf das Quadratwurzelverfahren misstraue, hierzu die Fundstellen der Rechtsprechung genannt bekommen. Um nicht auf das gleiche Niveau der Winterdiensträumung städtischer Straßen wie in Lübeck oder Hamburg herunterzusinken, erkenne er durchaus einen Handlungbedarf. Wenn allerdings die Kapazitäten des Bauhofes hierzu nicht ausreichen würden, favorisiere er eine Fremdvergabe. Grundsätzlich sehe er die Beratung über die Neufassung der Satzung jedoch als Aufgabe von Fachausschüssen.

 

Herr Schmidt beantragt, die Vorlage in den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten zu verweisen.

 

Herr Holtfester erinnert, dass seinerzeit vor Erlass der Satzung die jeweiligen Anwohner gefragt worden seien, ob diese die Reinigung selber vornehmen wollen würden oder dieses gebührenpflichtig durch die Stadt vorgenommen werden solle. Er spricht sich dafür aus, entsprechende Erhebungen auch vor einer nun anstehenden Neufassung der Straßenreinigungssatzung durchzuführen.

 

 

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Beschluss:  

Die Vorlage wird in den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten verwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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