Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Heckel stellt einführend fest, dass der BUND Landesverband S.-H. eine Neubebauung des Erbpachtgrundstücks plant und hierfür ein vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt werden soll. Herr Buchwald erläutert, dass das Umwelthaus planungsrechtlich im Außenbereich liegt. Weitere zu bearbeitende Fragestellungen sind der 150 m Gewässer- und Erholungsschutzstreifen, der 30 m Waldabstand sowie der Bauverbotsstreifen von 100m nach Landeswassergesetz. Er erläutert den Geltungsbereich des B-Planes, in den die Straße Zur Alten Schanze wegen der Regelung der Zufahrt einbezogen ist. Es gelte für das Erbpachtgrundstück Baurecht für das geplante Vorhaben zu schaffen und einen Durchführungsvertrag mit dem BUND abzuschließen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gilt nur für den BUND und nicht für andere mögliche Investoren. Ob die Kosten für die Plangrundlage, die notwendigen Gutachten und den Bebauungsplan durch den Vorhabenträger übernommen werden, sei noch zu klären. Wegen der genannten Fragestellungen sollte ein externes Büro mit der Erarbeitung des B-Planes beauftragt werden. Herr Greve schlägt vor, den Geltungsbereich des B-Planes größer zu fassen, um mehr Möglichkeiten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu haben. Herr Buchwald antwortet, dass der Geltungsbereich groß genug sei, um das Thema „Waldabstand“ zu lösen. Evtl. erforderliche Ersatzaufforstungen oder sonstige Ausgleichsmaßnahmen könnten nicht in unmittelbarer Nähe durchgeführt werden, sondern müssten ggf. an einem externen Standort erfolgen und dort durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Herr Weber findet es ebenfalls gut, dass ein externes Büro mit der Aufstellung des B-Planes beauftragt werden soll. Herr Dr. Pasenau möchte wissen, was die seeseitige Begrenzung des Geltungsbereichs darstellt. Herr Slawski antwortet, dass dies ungefähr die Linie der Stützmauer darstellt, auf welcher der Holzsteg einseitig aufliegt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Für das Gebiet „Umwelthaus im Kaisergehölz“ wird der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Erweiterung des Umwelthauses als Bildungseinrichtung mit Übernachtungsmöglichkeit geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro BCS Stadt + Region, Kerstin Langmaack, in Lübeck beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |