Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Slawski erläutert die Eckwerte der Kalkulation zur Straßenreinigungsgebühr und die sich aus der Vorlage ergebenden Gründe für die Beibehaltung des Gebührensatzes.
Herr Kraatz stellt die Frage, was unter den Fremdkosten Gruppenruf zu verstehen sei. Herr Slawski erläutert die Winterdienstrufbereitschaft des Bauhofes, für deren technische Abwicklung Meldegeräte der Telekom halbjährlich aktiviert werden und die dort genannten Kosten verursachen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Gebührenkalkulation für 2019 wird gebilligt. Der Gebührensatz wird für 2019 bei 1,80 € pro laufenden Straßenfrontmeter belassen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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