Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2075/18  

 
 
Betreff: Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:3-Kn
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
07.11.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Neustadt in Holstein betreibt die Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung. Hierfür sind gem. § 6 Abs. 1 KAG SH (Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein) Benutzungsgebühren zu erheben.

 

Seit 2015 werden pro laufenden Straßenfrontmeter 1,80 € Straßenreinigungsgebühr erhoben.

 

Die Kalkulation für 2019 (siehe Anlage) ergibt einen Gebührenbedarf von 1,78 €.

 

Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Gebührensatz von 1,80 € in 2019 aus folgenden Gründen zu belassen:

 

- Das Versenden von Bescheiden für die eher geringfügige Änderung ist unwirtschaftlich.

- Die Bildung von Rücklagen ist sinnvoll, da nicht dauerhaft von milden Wintern ausgegangen werden kann.

- Im kommenden Jahr entstehende Über- oder Unterdeckungen werden bei künftigen Kalkulationen ausgeglichen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenkalkulation für 2019 wird gebilligt. Der Gebührensatz wird für 2019 bei 1,80 € pro laufenden Straßenfrontmeter belassen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2019 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kalkulation 2019 (457 KB)