Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:
Die Stadt Neustadt in Holstein betreibt die Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung. Hierfür sind gem. § 6 Abs. 1 KAG SH (Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein) Benutzungsgebühren zu erheben.
Seit 2015 werden pro laufenden Straßenfrontmeter 1,80 € Straßenreinigungsgebühr erhoben.
Die Kalkulation für 2019 (siehe Anlage) ergibt einen Gebührenbedarf von 1,78 €.
Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Gebührensatz von 1,80 € in 2019 aus folgenden Gründen zu belassen:
- Das Versenden von Bescheiden für die eher geringfügige Änderung ist unwirtschaftlich. - Die Bildung von Rücklagen ist sinnvoll, da nicht dauerhaft von milden Wintern ausgegangen werden kann. - Im kommenden Jahr entstehende Über- oder Unterdeckungen werden bei künftigen Kalkulationen ausgeglichen.
Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation für 2019 wird gebilligt. Der Gebührensatz wird für 2019 bei 1,80 € pro laufenden Straßenfrontmeter belassen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2019
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