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Auszug - Ersatzneubau Verwaltungsgebäude hier: Ergebnis der Standortprüfung Rosenstraße 2,2a,2b, ergänzt durch Kostenschätzung, Modell und Kostenvergleich zur Variante Neubau auf dem Klosterhof  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremien: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss, Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:23 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Neustädter Bucht
Ort: Steinkamp 5, 23730 Neustadt in Holstein
/1973/18-1-1 Ersatzneubau Verwaltungsgebäude

hier: Ergebnis der Standortprüfung Rosenstraße 2,2a,2b, ergänzt durch Kostenschätzung, Modell und Kostenvergleich zur Variante Neubau auf dem Klosterhof
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/1973/18-1
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  5 Tourismus-Service
   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten

Bericht:

Herr Heckel begrüßt Herrn Steffens vom Büro Meyer Steffens.

 

Herr Steffens stellt die Planungen zum Raumprogramm anhand eines Modells vor.

 

Die Anwesenden treten an das Modell.

 

Diskussion:

Herr Vowe spricht sich gegen einen Sitzungssaal im Dachgeschoss aus.

 

Herr Spieckermann erläutert, dass das gezeigte Raumprogramm keine Reservebüros, keine Sozialräume und zu wenig WC-Räume vorhalte. Aus diesem Grund sei eine dauerhafte zusätzliche Anmietung oder Ankauf von Büroflächen in der Nachbarschaft erforderlich.

 

Herr Holtfester spricht sich für einen Sitzungssaal im Dachgeschoss des Neubaus aus, u.a. da im alten Sitzungssaal die Lüftung defekt sei.

 

Frau Giszas sieht weiteren Beratungsbedarf.

 

Herr Spieckermann verdeutlicht, dass heute eine Entscheidung zur Lage (Klosterhof oder Rosenstraße) getroffen werden sollte. In einem anschließenden Architekturwettbewerb würden dann planerische Details bestimmt werden. Das Modell diene der Visualisierung eines Neubaus in der Rosenstraße.

 

Frau Weise trägt die Kosten gemäß der Vorlage vor. Demnach müssten für die Variante Rosenstraße 778.000 € höhere Eigenmittel für die Gesamtherstellungskoten gegenüber der Variante Sandparkplatz Klosterhof angewendet werden. Unter Einbeziehung der Vermarktungsmöglichkeiten der freien Grundstücke nivellieren sich über 30 Jahre gerechnet die Eigenanteile auf etwa gleicher Höhe, allerdings bleibt die Variante Klosterhof wirtschaftlicher, weil dort für die gleich hohen Eigenmittel ca. 824 m ² mehr Nutzfläche gebaut werden könnten.

 

Herr Dr. Pasenau erkundigt sich, ob in der Kalkulation für den Neubau auf dem Sandparkplatz die Kosten für eine Tiefgarage enthalten seien. Frau Weise verneint dies.

 

Herr Dr. Heuvels spricht sich für den Standort Rosenstraße aus. Er vermutet, dass der Personalzuwachs der Verwaltung sich auch wieder umkehren wird.

 

Herr Wichelmann spricht sich gegen die Rosenstraße aus, da Mitarbeitende der Verwaltung im Keller arbeiten müssten.

 

 

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Beschluss:  

  1. Die Ämter der Stadtverwaltung, das Kundencenter der Stadtwerke und eine Tourist-Informationsmöglichkeit sollen künftig am Standort Am Markt 1, Rosenstraße 2, 2 a, 2 b konzentriert werden.

Aus der Machbarkeitsstudie sind insbesondere folgende Ideen in die weitere Planung zu übernehmen:

  • Bau eines größeren Sitzungssaales im Dachgeschoss des Neubaus und Umbau des jetzigen Sitzungssaales zu Büros.
  • Überglasung des Hofes als zentrales Foyer mit Absenkung des Fußbodens zum Zwecke der Belichtung und Barrierefreiheit. 

Folgende Änderungen sind gegenüber der Machbarkeitsstudie erforderlich:

  • Stufenlose Zugängigkeit des neuen Eingangsbereiches vom Markt zu Kundencenter Stadtwerke/ Bürgerbüro/ Tourist- Informationsmöglichkeit
  • Veränderungen und Ergänzungen der konkreten Raumverteilung nach Erfordernissen der Verwaltung
  1. Für die erforderlichen Befreiungen vom B-Plan Nr. 53 wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Über die Abweichungen von der Gestaltungssatzung ist nach Vorlage des Wettbewerbsentwurfes gesondert zu entscheiden. Die Verwaltung wird gebeten, die weiteren planerischen Schritte, verwaltungsinternen Abstimmungen und einen hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchzuführen. Die Kosten werden aus Städtebaufördermitteln getragen.
  2. Die in der Nachbarschaft gelegenen Büroräume (130 m²) sollen langfristig zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird gebeten dahingehende Gespräche mit dem Eigentümer zu führen und dem Hauptausschuss entsprechende Beschlussvorlagen vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 1Enthaltungen: 0

angenommen

 

 

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