Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bericht: Frau Weise erinnert an den Auftrag, von einem unabhängigen Architekten prüfen zu lassen, ob das Raumprogramm des Amtes 2, 3 und das Kundencenter der Stadtwerke in der Rosenstraße 2, 2a und 2b unterzubringen sei.
Herr Steffens vom Architekturbüro Meyer-Steffens aus Lübeck habe im Rahmen dieser Prüfung eine Machbarkeitsstudie erstellt. Sie bittet Herrn Steffens, diese vorzustellen.
Herr Steffens erläutert seine Studie anhand einer ausführlichen Präsentation. Das Gebäude Rosenstraße 2b wird durch einen Neubau ersetzt, das Gebäude Rosenstraße 2a wird umgebaut, dabei wird das umgebende Gelände um 3 – 4 Stufen abgesenkt. Der zwischen diesen Gebäuden und dem Rathaus entstehende Freiraum wird großenteils durch eine Art Wintergarten geschlossen. Die Durchfahrt zu einem Geschäft an der Kremper Straße wird zwar im 2. OG mit einer Brücke überbaut, bleibt aber als solche erhalten. Die Studie belegt, dass das geforderte Raumprogramm an diesem Standort untergebracht werden kann, jedoch ohne Reserven und ohne alle Büros aus der Souterrainlage herausholen zu können.
Bürgerbeteiligung und Diskussion: Die Fragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Steffens beantwortet. Herr Weber schlägt vor, ein einfaches Modell erstellen zu lassen.
Frau Weise erklärt, dass die Denkmalschutzbehörde dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber steht. Die Frage, ob es Probleme wegen der bereits geflossenen Städtebauförderungsmittel gebe, müsse mit dem Innenministerium geklärt werden.
Auf die Frage von Herrn Kasten nach den Kosten antwortet Herr Steffens, dass aufgrund der Studie lediglich eine Kostenschätzung möglich sei.
Herr Tychsen erklärt, dass Herr Steffens die Anforderungen, die an eine Machbarkeitsstudie zu stellen sind, voll und ganz erfüllt habe. Er fragt, ob auch die Möglichkeit einer rückwärtigen Grenzbebauung geprüft wurde, um bei der Unterbringung des Raumprogramms weiteren Spielraum zu haben. Herr Steffens antwortet, dass eine rückwärtige Grenzbebauung zu Belichtungsproblemen führen würde.
Auf die Frage von Frau Weise, ob die Vorschriften der neuen Gestaltungssatzung eingehalten würden, antwortet Herr Steffens, dass nach der Gestaltungssatzung Ausnahmen von deren Vorschriften möglich seien, wenn diese gut begründet würden und der mobile Gestaltungsbeirat zustimme.
Frau Weise weist darauf hin, dass die Vorgabe, Abteilungen räumlich zusammenhängend unterzubringen, aufgrund der Enge des Baugrundstückes nicht erfüllt werden kann. Auch fehlen im Entwurf noch Sozialraum und WC-Anlagen.
Herr Heckel fragt nach Ergänzungswünschen zu der Beschlussvorlage und lässt darüber abstimmen. Er dankt Herrn Steffens für die Präsentation, die bereits über eine reine Machbarkeitsstudie hinausgehe.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss:
.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 1
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |