Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erklärt, dass einhergehend zur Änderung des F-Planes auch der Satzungsbeschluss zur Änderung des betreffenden B-Planes einstimmig in der Vorberatung des Fachausschusses beschlossen worden sei und verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage.
Bürgerbeteiligung: keine
Diskussion: Bürgervorsteher Sela weist auf einen Schreibfehler in Punkt 2 des Beschlussvorschlags hin. Es müsse statt „[…] § 10 des Baugesetzbusches […]“ vielmehr richtig heißen „[…] § 10 des Baugesetzbuches […]“.
Herr Vowe schlägt zur Verkürzung der Sitzungsdauer vor, die Sachvorträge zu den weiteren Abstimmungen über die B-Planänderungen zu kürzen, da die Beschlussvorschläge den Stadtverordneten vorliegen würden.
Herr Weber würdigt die Änderung dieses B-Planes als ein großes, umfangreiches Werk und das Ergebnis langjähriger Arbeit, Geduld und Sachverstandes. Er spricht seinen Dank an die Beteiligten aus Selbstverwaltung und Verwaltung aus.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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