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Auszug - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 18
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2030/18 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Herr Rieger erläutert den bisherigen Verfahrensverlauf und die Abwägungsvorschläge zu den TöB-Stellungnahmen.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Kasten schlägt vor, zusätzliche Gewerbegebiete in den Flächennutzungsplan mit aufzunehmen.

 

Herr Rieger erläutert, dass dieser Vorschlag der CDU bereits auf der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 22.06.2017 beraten und abgelehnt wurde. Die Gründe dafür waren, dass das interkommunale Gewerbegebiet zusammen mit der Gemeinde Sierksdorf am besten geeignet wäre, denn dort

 

- kann der gesamte Flächenbedarf der Stadt Neustadt in Holstein. erfüllt werden

- können Synergieeffekte mit vorhandenem Gewerbe genutzt werden

- hat sich der Name „Gewerbegebiet Neustädter Bucht“ als Marke bereits etabliert

- kann eine Verkehrsanbindung parallel zur Eutiner Straße geschaffen werden

- ist die Zustimmung der EGOH und der Landesplanungsbehörde vorhanden

- findet keine weitere Zerschneidung der Ortsteile und Landschaft statt

- können Kosten für Ausbau und Planung geteilt werden

 

Die übrigen Standorte im Stadtgebiet hingegen hätten den Vorteil, dass Gewerbesteuereinnahmen nicht geteilt werden müssten, jedoch

 

- würde das Stadtbild gestört und das Landschaftsbild fragmentiert werden

- müsste mit erheblichen Kosten für die Herstellung gerechnet werden, aufgrund der Topografie

- wäre bisher kein Bedarf für weitere Flächen vorhanden

- könnte das Verfahren verzögert werden, da die zusätzlichen Flächenausweisungen durch die Landesplanungsbehörde zurückgewiesen werden könnte, wenn der Bedarf nicht nachweisbar ist.

 

Herr Heckel schlägt vor, weitere Flächen auszuweisen, wenn der Bedarf vorhanden ist. Dafür könnte der Flächennutzungsplan geändert werden.

 

Herr Kasten erwidert, dass es nicht gut sei, den Flächennutzungsplan zu ändern, wenn dieser neu aufgestellt wurde.

 

Herr Wichelmann hält eine Abkehr von der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sierksdorf für das falsche Signal.

 

Herr Kasten äußert die Befürchtung, dass die Gemeinde Sierksdorf auch ohne Neustadt in Holstein die Planungen für das Gewerbegebiet vorantreiben könnte.

 

Herr Rieger erläutert, dass dies aufgrund des zentralörtlichen Systems der Raumordnung nicht geschehen könne. Nur Neustadt in Holstein  als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums könne den entsprechenden Planungsimpuls geben. Ohne Neustadt würden die Planungen im Bereich des interkommunalen Gewerbegebietes nicht möglich sein.

 

Herr Heckel lässt darüber abstimmen, den Beschluss zurückzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 4Nein-Stimmen: 5Enthaltungen: 0Abglehnt

 

Herr Heckel verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken sowie Rettin und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen: 1Enthaltungen: 3

 

Da es inzwischen 22.30 Uhr ist, beendet Herr Heckel – wie bereits unter TOP 1 angekündigt – die Sitzung und verweist auf den bereits anberaumten Folgetermin am 18.09.2018.

Siehe dortiges Protokoll.

 

 

 

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