Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Frau Teske berichtet, dass der Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes bereits vom Innenministerium genehmigt wurde und inzwischen wirksam ist. Der Teil 2 der 29. Änderung des F-Planes und die 4. Änderung des B-Planes Nr. 54, die den gleichen Geltungsbereich haben, haben im Jahr 2017 gemeinsam ausgelegen, die TöB wurden unterrichtet. Die während der Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit und der TöB sind im Rahmen des abschließenden Beschlusses für den Teil 2 der 29. F-Plan-Änderung und des Satzungsbeschlusses für die 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 abzuwägen.
Der Kreis Ostholstein und die Landesplanungsbehörde hatten lange Zeit Vorbehalte gegen die Planung. In einem Gespräch am 23.05.2018 mit dem Kreis Ostholstein wurde vereinbart, dass die Hausboote (schwimmende Ferienhäuser)
Damit wird eine unmittelbare Verknüpfung der Hausboote (schwimmenden Ferienhäuser) mit dem Sportboothafen hergestellt, der im Bebauungsplan textlich zu manifestieren ist. Es wurde daher die Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 1.2(4)2 dahingehend empfohlen, dass in dem SO-4-Gebiet „schwimmende Häuser als Ferienhäuser / Ferienwohnungen [zulässig sind,] die den Nutzern des SO Sportboothafen dienen“.
Die Landesplanungsbehörde hat eine positive Stellungnahme für den Fall in Aussicht gestellt, dass die in dem Gespräch mit dem Kreis Ostholstein getroffenen Vereinbarungen seitens der Stadt Neustadt in Holstein politisch beschlossen werden.
Frau Teske erläutert anhand einer Präsentation sehr ausührlich auch die übrigen eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie die von ihr formulierten Abwägungsvorschläge.
Bürgerbeteiligung und Diskussion: Fragen und Diskussionsbedarf bestehen – auch auf die entsprechende Frage des Vorsitzenden hin – nach dem ausführlichen Vortrag nicht. Herr Heckel lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen (der Abwägungsvorschlag liegt diesem Protokoll als Anlage bei).
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des F-Planes (Teil 2) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 29. Änderung des F-Planes (Teil 2).
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 29. Änderung des F-Planes (Teil 2) zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan unf die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
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